Muss ein Vermieter immer erreichbar sein?

Wer eine Wohnung vermietet, erhofft sich davon meist regelmäßige Mieteinnahmen verbunden mit möglichst wenig Arbeit. Doch als Vermieter haben Sie bestimmte Pflichten, denen Sie ordnungsgemäß nachkommen müssen. Entdeckt Ihr Mieter beispielsweise einen Mangel, müssen Sie diesen möglichst zeitnah beseitigen. Problematisch könnte sich dies aber gestalten, wenn Sie gerade im Urlaub oder im Krankenhaus sind. Viele Vermieter stellen sich daher die Frage: Muss ich rund um die Uhr erreichbar sein?

Erreichbarkeit von Vermietern nicht gesetzlich geregelt

Was kann passieren, wenn Sie als Vermieter nicht erreichbar sind? Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Vermieter an 365 Tagen im Jahr für Ihre Mieter verfügbar sein müssen. Auch als Vermieter können Sie sich also eine kleine Auszeit nehmen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich die möglichen Konsequenzen immer vor Augen führen: Antworten Sie als Vermieter in einem Notfall nicht, kann dies teuer werden.

Ein Vermieter telefoniert am Flughafen und ist damit per Handy erreichbar

Ein Beispiel: Sie machen gerade Urlaub und entscheiden sich dazu, das Handy einmal über einen längeren Zeitraum beiseite zu legen. Just in diesem Moment platzt in Ihrer vermieteten Wohnung ein Wasserrohr und es kommt zu einem großflächigen Wasserschaden. Der Mieter versucht wiederholt, Sie zu erreichen – ohne Erfolg. Um den Schaden zu begrenzen und die Wohnung wieder bewohnbar zu machen, kann der Mieter in diesem Fall selbst einen Dienstleister mit der Beseitigung des Wasserschadens beauftragen. Die Rechnung müssen am Ende Sie übernehmen, da Sie als Vermieter nicht erreichbar waren.

Sie sehen: Wären Sie verfügbar gewesen, hätten Sie Ihrem Mieter einen Handwerker aus Ihrem Netzwerk empfehlen und die Kosten für die Trockenlegung so unter Umständen drücken können. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, ein bestimmtes Level an Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Auch in weniger dringenden Fällen hat Ihr Mieter einen gewissen Handlungsspielraum, wenn Sie oder die von Ihnen beauftragte Hausverwaltung nicht antworten. Kommt es darüber allerdings zum Streit, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden: Bei einem Wasserschaden oder einer defekten Heizung im Winter muss und darf der Mieter direkt handeln, wenn er Sie nicht erreicht. Ein tropfender Wasserhahn hingegen erfordert in der Regel keine sofortige Reparatur. Beauftragt der Mieter dennoch direkt auf eigene Faust einen Handwerker, können Sie die Zahlung der Rechnung verweigern. Klare Richtlinien gibt es hierfür allerdings nicht, weshalb es immer besser ist, zunächst das Gespräch zu suchen. Oft lässt sich so ein Kompromiss finden.

Gut zu wissen: Bedenken Sie, dass Fristen immer mit Zugang des jeweiligen Schreibens beginnen – in der Regel dann, wenn der Postbote das Schreiben in den Briefkasten wirft, und nicht erst, wenn Sie es auch wirklich lesen. Kündigt Ihr Mieter etwa während Ihrer Abwesenheit, beginnt die Kündigungsfrist regulär zu laufen. Das gilt selbst dann, wenn Sie Ihren Briefkasten nicht leeren und so wochenlang keine Notiz von der Kündigung nehmen.

Tipps für Vermieter: im Urlaub entspannen und trotzdem erreichbar sein

Als Vermieter müssen Sie Ihre Mieter nicht von Ihren Urlaubsplänen in Kenntnis setzen. Nichtsdestotrotz können Sie Problemen vorbeugen, wenn Sie Ihre Abwesenheit zuvor ankündigen. Oft genügt ein Aushang am Schwarzen Brett, idealerweise mit einer Telefonnummer, unter der Sie im Notfall erreichbar sind. Alternativ können Sie auch einen Anrufbeantworter auf Ihrer regulären Nummer schalten und diesen einmal täglich abhören.

Dass Mieter während Ihrer Abwesenheit auf eigene Faust teure Handwerker beauftragen, können Sie durch einen kleinen Trick vermeiden: Erstellen Sie eine Liste von geeigneten Handwerkern Ihres Vertrauens und hängen Sie diese ans Schwarze Brett. Ihre Mieter werden es zu schätzen wissen, dass sie nicht eigenständig nach einem Handwerker suchen müssen, sondern sich auf Ihre Empfehlungen verlassen können.

Noch besser ist es, wenn Sie einen Vertreter organisieren. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine professionelle Hausverwaltung handeln. Informieren Sie Ihre Mieter darüber, dass diese während Ihrer Abwesenheit als Ansprechpartner bei Problemen dient. Zusätzlich dazu sollten Sie der Hausverwaltung eine Vollmacht ausstellen, sodass diese in Ihrem Auftrag Handwerker beauftragen kann.

Fazit: Vermieter sollten aus eigenem Interesse erreichbar sein

Als Vermieter stehen Sie in der Pflicht, die vertragsmäßige Nutzung der Mietsache zu gewährleisten: Fällt im Winter die Heizung aus oder kommt nur noch bräunliches Wasser aus dem Wasserhahn, müssen Sie diese Mängel umgehend beseitigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Sie möglichst immer erreichbar sein oder einen geeigneten Vertreter organisieren sollten. Andernfalls können Ihre Mieter auf eigene Faust und auf Ihre Kosten Handwerker beauftragen.

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