Schufa-Bonitätsauskunft: Tipps für Mieter und Vermieter
Mietinteressenten bestellen oft eine Schufa-Auskunft für Vermieter. So können sie ihnen zeigen, dass sie zahlungsfähig sind und dass die Chance groß ist, dass sie ihre Miete pünktlich und regelmäßig bezahlen. Es gibt allerdings kein Gesetz, das sie dazu verpflichtet.
Darum beantragen Mieter die Schufa-Bonitätsauskunft
Gerade in Großstädten gibt es oft sehr viele Interessenten für bezahlbaren Wohnraum. Da kann eine öffentliche Wohnungsbesichtigung leicht zur Massenabfertigung werden. Einen Einzeltermin erhalten Sie hier in den seltensten Fällen. Allerdings gibt es Makler, die nur wenige Parteien auf einmal einladen. Hier gilt es, einen guten Eindruck zu hinterlassen und dem Makler oder dem Besitzer der Wohnung positiv im Gedächtnis zu bleiben.
Darf der Vermieter die Schufa-Auskunft einfordern?
Es ist nirgends festgelegt, dass der Mietinteressent verpflichtet ist, eine Schufa-Auskunft abzugeben. Auch kann der Vermieter nicht von allen Interessenten verlangen, die Auskunft schon zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Steht aber zwischen dem Mietinteressenten und dem Vertrag nur noch die Frage, ob er auch zahlungskräftig ist, kann der Vermieter nach der Schufa-Auskunft fragen. Es steht dem Mietinteressenten frei, sie nicht einzureichen. Allerdings ist die Chance hoch, dass er dann die Wohnung nicht bekommt.
Handelt es sich beim Vermieter um ein größeres Unternehmen, kann es sein, dass es Mitglied der Schufa ist. Als solches darf es Einblick in die Daten des Mietinteressenten nehmen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt. Gibt er die Einwilligung nicht, darf das Unternehmen seine Daten nicht überprüfen. Ist das Unternehmen kein Mitglied bei der Schufa, kann es keinen Einblick nehmen – auch dann nicht, wenn der Mietinteressent es dazu autorisiert. Möchte der Mietinteressent dem vermietenden Unternehmen Einblick gewähren, muss er die Schufa-Bonitätsauskunft anfordern.
In ländlichen Gebieten, in denen Wohnungen vielleicht länger leer stehen, ist es übrigens nicht unbedingt normal, dass eine Schufa-Auskunft verlangt wird: Schließlich ist die Schufa-Auskunft für Vermieter nicht kostenlos, sondern kostet einmalig 29,95 Euro. Ist die Konkurrenz so groß, dass der Mieter die Wohnung ohne Auskunft nicht bekommt, ist es normal, sie anzufordern. Sucht der Vermieter hingegen händeringend einen Mieter, kann er weniger Ansprüche stellen.
Ist die Schufa-Selbstauskunft kostenlos?
Seit 2010 ist die Schufa dazu verpflichtet, allen Menschen, über die sie Datensätze angesammelt hat, einmal jährlich einen Einblick zu gewähren. Diese Schufa-Auskunft ist tatsächlich kostenlos. Allerdings ist sie für Vermieter ungeeignet, da sie viele vertrauliche Daten enthält, die niemanden etwas angehen. Bestellen Sie hingegen eine Schufa-Auskunft für Vermieter, erhalten Sie einen Nachweis über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit (wenn Ihre Daten entsprechend aussehen).
Die Schufa-Auskunft ist nicht nur dann spannend, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten: Sie können auch überprüfen, ob die Einträge der Wahrheit entsprechen. Bei so vielen Datensätzen kann es zu Verwechslungen und Fehlern kommen. Und da ein negativer Schufa-Eintrag für Sie zu Nachteilen führen kann, sollten Sie ihn möglichst schnell löschen lassen.
Das steht in der Schufa-Auskunft für Vermieter
Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse wird in der Schufa-Auskunft für Vermieter nur erwähnt, ob Sie nur positive oder auch negative Einträge haben. Außerdem gibt das Unternehmen eine Einschätzung ab, ob Sie den Zahlungen werden nachkommen können. Auf diese Weise werden alle sensiblen Daten geschützt.
Das umfasst die kostenlose Schufa-Auskunft
Möchten Sie einen Einblick in Ihre Schufa-Daten erhalten und sie auf ihre Korrektheit überprüfen, können Sie das kostenlose Datenblatt hier bestellen. Sie erhalten dann
- die Kopie Ihrer Daten
- die Quellen, die die Schufa zur Erhebung nutzte
- eine Liste von Dritten, die Daten weitergeleitet haben
- einen Schufa-Score
- nach Branchen aufgeschlüsselte Schufa-Scores
Diese Daten sind nicht für den Vermieter gedacht
Die Schufa trägt Daten über die wirtschaftliche Betätigung aus vielen Bereichen zusammen, etwa
- Mietverträge
- Handyverträge
- Ratenkauf
- Konten
- Kreditkartenverträge
- Bürgschaften
- Leasingverträge
- Kundenkonten bei Onlineshops oder Versandhäusern
Auch wenn Informationen über Einkommen, Kontostände oder Geldanlagen nicht enthalten sind, ist die kostenlose Selbstauskunft, in der alle diese Punkte aufgeführt sind, für den Vermieter ungeeignet.
Diese Hinweise deuten für Vermieter auf ein potenzielles Risiko hin
Hat der Mietinteressent negative Einträge bei der Schufa, kann das auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein, etwa
- Mahnverfahren
- Insolvenz
- Vollstreckungsbescheid
- privaten Konkurs
- geplatzte Schecks
Da es keine negativen Schufa-Einträge gibt, wenn man lediglich Rechnungen, Kredit- oder Leasingraten zu spät bezahlt, sollte Sie ein negativer Eintrag als Vermieter zumindest stutzig machen.
Diese Verpflichtung hat der Vermieter
Bekommen Sie als Vermieter eine Schufa-Auskunft von einem Mietinteressenten, dürfen Sie die Informationen lediglich dazu verwenden, sich ein Bild über seine Zahlungsfähigkeit zu machen. Kommt der Vertrag doch nicht zustande, sind Sie verpflichtet, das Dokument zu vernichten. Diese Regelung ist in der DSGVO festgelegt.
Fazit: Die Schufa-Auskunft für Vermieter erleichtert den Abschluss von Mietverträgen
Die Schufa-Auskunft kann Bedenken der Vermieter über die Zahlungsfähigkeit der Mietinteressenten zerstreuen. Entsprechend ist sie in vielen Städten vor Unterzeichnung des Mietvertrags obligatorisch. Einmal im Jahr kann jeder, dessen Daten bei der Schufa gespeichert sind, kostenlos einen Einblick verlangen. So werden etwaige Fehler schnell gefunden und gelöscht. Diese kostenlose Information eignet sich aber nicht für Vermieter, da sie viele sensible Daten enthält. Für den Vermieter fordern Mietinteressenten bei Bedarf die kostenpflichtige Schufa-Bonitätsprüfung an. Diese enthält keine vertraulichen Daten, dafür aber Auskunft über positive und negative Einträge und eine Einschätzung der Bonität des Mietinteressenten. Sobald der Mieter den Bonitätsnachweis nicht mehr braucht, muss er ihn vernichten.