Rauchmelderpflicht: Fristen und Regeln deutschlandweit
Was vor zehn Jahren vielerorts noch lose gehandhabt wurde, ist heute Pflicht: Deutschlandweit müssen in privaten Wohnungen Rauchmelder angebracht sein. Seit wann in welchem Bundesland welche Feuermelder-Pflicht gilt, welche Verantwortung Vermieter und Mieter tragen und was bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht in Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern droht, erfahren Sie hier.
Rauchmelder: Das sagt das Gesetz
2003 führt Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten ein. Seitdem sind dort mindestens in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die als Fluchtweg dienen, solche Brandmelder Pflicht. Die übrigen Bundesländer folgten, mittlerweile müssen meist auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Die konkreten Fristen und Termine gibt die Landesbauordnung (LBO) der Bundesländer vor. Finaler Stichtag war der 31.12.2020. Dann endete die Übergangsfrist der Rauchmelderpflicht auch in Berlin und Brandenburg, den letzten Bundesländern, die ihre Bestandsbauten nachrüsten. Seit 1.01.2021 ist Sachsen das einzige Bundesland, das nur für Neu- und Umbauten eine Rauwarnmelder-Pflicht vorsieht, nicht aber für Bestand.
Nach Bundesländern: Fristen und Pflichten rund um die Rauchmelderpflicht
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht? Wer kümmert sich um die Installation, wer um die Wartung? Entnehmen Sie aus der folgenden Liste, in welchem Bundesland welche Regelungen zum Brandmelder gelten:
Bundesland | Pflicht bei Neubau | Pflicht bei Bestand | Auszustattende Räume | Für die Installation verantwortlich | Für die Wartung verantwortlich |
Baden-Württemberg | seit 2013 | seit 2015 | alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Bayern | seit 2013 | seit 2018 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Berlin | seit 2017 | ab 2021 | alle Aufenthaltsräume (ausgenommen Küche), Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Brandenburg | seit 2016 | ab 2021 | alle Aufenthaltsräume (ausgenommen Küche), Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Bremen | seit 2010 | seit 2016 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Hamburg | seit 2006 | seit 2011 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Hessen | seit 2005 | seit 2015 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Mecklenburg-Vorpommern | seit 2006 | seit 2010 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Niedersachsen | seit 2012 | seit 2016 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Nordrhein-Westfalen | seit 2013 | seit 2017 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Rheinland-Pfalz | seit 2003 | seit 2012 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Saarland | seit 2004 | seit 2017 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Sachsen | seit 2016 | Keine Vorgaben | alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Sachsen-Anhalt | seit 2009 | seit 2016 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Schleswig-Holstein | seit 2005 | seit 2011 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter |
Thüringen | seit 2008 | seit 2019 | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure (Fluchtwege) | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Zuständigkeiten für die Installation und Wartung der Rauchmelder
Die Landesbauordnung sieht vor, dass Sie als Eigentümer und/oder Vermieter für die Einhaltung der Fristen und die fachgerechte Installation in allen vorgegebenen Räumen zuständig sind. Gerade bei größeren Wohneinheiten ist es nicht unüblich, ein externes Unternehmen zu beauftragen.
Ebenfalls in der LBO vorgegeben ist die Verantwortlichkeit für die Wartung: Dort wird für zehn Bundesländer vorgegeben, dass der Bewohner beziehungsweise der Mieter dafür Verantwortung trägt – in allen anderen bleibt die Verantwortung beim Vermieter.
Das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch überschreibt allerdings die Anordnung der LBO. Dort ist die Aufgaben- und Lastenverteilung rund um die Rauchmelderpflicht anders festgeschrieben. Hiernach ist immer der Vermieter in der Pflicht, für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Brandmelder zu sorgen. Auch hier steht Ihnen frei, ein externes Unternehmen damit zu beauftragen. Eine weitere Möglichkeit, die Pflicht abzugeben, ist eine schriftliche Vereinbarung (im Mietvertrag) mit dem Mieter, dass er sich selbst um die regelmäßige Wartung kümmert.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Rauchmelderpflicht und was passiert bei Verstößen?
In der Praxis gibt es quasi keine Kontrollen, ob Sie sich als Vermieter an Ihre Pflichten halten. Ganz im Gegenteil: Besuche vermeintlicher Feuerwehrleute, die einen Rauchmelder prüfen wollten, waren eine Zeit lang eine beliebte Betrugsmasche. Und auch die Lage bei eventuellen Verstößen und daraus resultierenden Konsequenzen ist nicht abschließend geklärt: Gerichtsurteile oder andere Richtlinien, was bei Schäden durch einen Brand in einer Immobilie ohne Rauchwarnmelder vor allem mit einem etwaigen Versicherungsschutz passiert, fehlen. Da es bislang keine Regelung gibt, um festzustellen, ob und wie stark ein fehlender Rauchmelder eine Schadenshöhe negativ beeinflusst hat, sind keine Fälle von Leistungskürzungen durch den Versicherer bekannt.
Eindeutig ist jedoch die Situation, wenn ein Mieter in einer Wohnung durch einen Brand zu Schaden kommt und die Feuermelder-Pflicht nachweislich vernachlässigt wurde. Dann schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein.
Unabhängig von den Konsequenzen sollten Sie als Vermieter und somit Verantwortlicher kein unnötiges Risiko eingehen: Die Anschaffung zuverlässiger Rauchmelder kostet wenig Geld und sie können diese zusammen mit den Ausgaben für die Installation und Wartung als Werbungskosten steuerlich absetzen.
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