Mietkautionskonto – wie läuft das ab?
Auf dem Mietkautionskonto wird die Kaution, die bei einem Mietbeginn fällig wird, für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt. Während dieser Zeit ist das Geld weder für den Mieter noch für den Vermieter verfügbar. Wer ein solches Kautionskonto einrichtet und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Die Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
Es gibt kein Gesetz, das die Zahlung einer Mietkaution gebietet, wohl aber deren Höhe. Sie ist gesetzlich auf maximal 3 Monatskaltmieten begrenzt. Wird eine Kaution im Mietvertrag vereinbart – wie es normalerweise auch der Fall ist –, muss sie in voller Höhe zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter gezahlt werden. Alternativ ist auch eine Ratenzahlung möglich, bei der die Raten jeweils mit einer Monatsmiete überwiesen werden.
Mieter sollten hier nicht in Verzug geraten! Seit der Mietrechtsänderung vom 01.05.2013 hat der Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Mietkautionskonto um zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Das ist das Besondere am Mietkautionskonto
Das Geld, das auf dem Kautionskonto liegt, darf während des Mietverhältnisses weder vom Mieter noch vom Vermieter angetastet werden. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter 3 bis 6 Monate Zeit, um festzustellen, ob der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht hat, für die er bislang nicht aufgekommen ist. Auch wenn der Mieter Nebenkosten schuldig bleibt, kann der Vermieter einen Betrag in Höhe seiner rechtmäßigen Forderungen einbehalten.
Das Mietkautionskonto ist unkündbar – das Geld ist dort sicher, bis das Mietverhältnis endet. Zudem ist diese besondere Art von Konto abgesichert gegen Insolvenzansprüche. Das heißt: Falls der Vermieter während des Mietverhältnisses Insolvenz anmeldet, haben seine Gläubiger keinen Zugriff auf das Kautionskonto.
Das Guthaben gehört nach wie vor dem Mieter, allerdings hat der Vermieter für den Fall ausstehender Beträge nach Beendigung des Mietverhältnisses darauf das Zugriffsrecht. Hat der Vermieter keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter, erteilt er die Freigabe für die Mietkaution, die der Mieter dann inklusive angesammelter Zinsen zurückerhält.
So wird das Mietkautionskonto eröffnet
Grundsätzlich ist die Eröffnung eines Mietkautionskontos Sache des Vermieters. Der Mieter kann ihm das Geld überweisen oder bar geben. In beiden Fällen ist eine Absicherung ratsam: Bewahren Sie den Überweisungsbeleg sorgfältig auf und lassen Sie sich im Falle der Barzahlung eine Quittung ausstellen. Der Vermieter eröffnet dann ein Kautionskonto mit dem Geld, wobei der Name und die Adresse des Mieters mit eingetragen werden. Dieses Konto muss von den Vermögenswerten des Vermieters gänzlich getrennt sein und darf nicht angetastet werden.
Außerdem muss das Guthaben verzinst werden. Oft geschieht das auf einem Mietkautionssparbuch, manchmal aber auch über ein Mietkautionsdepot. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen kann Letzteres interessanter sein: Der Mieter erhält – falls durch den Vermieter keine Ansprüche entstehen – die verzinste Kaution zurück. Diese kann heutzutage in einem Wertpapierdepot mehr Rendite abwerfen als durch die niedrigen Zinsen eines Sparkontos.
Auch der Mieter kann ein Kautionskonto eröffnen
Der Vermieter muss die Mietkaution anlegen – auf welche Weise das passiert, ist jedoch allein seine Sache. Er kann zum Beispiel auch im Mietvertrag verfügen, dass der Mieter selbst ein entsprechendes Konto eröffnet. Ist das in Ihrem Fall so, gehen Sie als Mietpartei wie folgt vor:
Auf diese Weise haben Sie das Konto immer im Blick. Doch auch wenn Sie selbst das Konto eröffnet haben, muss der Vermieter es erst freigeben, ehe Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses über Ihr Guthaben verfügen können.
- Kontakt mit der Hausbank des Vermieters oder einer Onlinebank aufnehmen
- Mietkautionssparkonto eröffnen
- Mietkautionssparbuch mit Guthaben an den Vermieter verpfänden
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Welche Gebühren für ein Mietkautionskonto anfallen, hängt vom jeweiligen Finanzinstitut ab. Es gibt verschiedene Banken, die keine monatlichen Gebühren erheben, bei anderen hingegen kostet die Einrichtung des Kontos eine einmalige Gebühr. Wieder andere Banken machen es zur Voraussetzung für ein kostenfreies Mietkautionskonto, dass derjenige, der es eröffnen möchte, bereits Kunde ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich zunächst an Ihre Hausbank wenden. Gefällt Ihnen dort das Angebot nicht, können Sie einen Vergleich verschiedener Anbieter vornehmen.
Die Kosten für das Mietkautionskonto trägt immer der Vermieter. Eine Klausel im Mietvertrag, welche die Kosten dem Mieter anlastet, ist nicht rechtens und daher unwirksam.
Fazit: Das Mietkautionskonto bietet Sicherheit für Mieter und Vermieter
Das Guthaben auf einem Kautionskonto ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter unantastbar. Es wird über den Zeitraum des Mietverhältnisses hinweg verzinst. Erst wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses festgestellt hat, dass er keine Ansprüche mehr an den Mieter hat, gibt er das Geld frei. Der Mieter erhält unter diesen Umständen die volle Summe einschließlich Zinsen. Die Gebühren für das Mietkautionskonto trägt immer der Vermieter. Es gibt allerdings auch Banken, bei denen das Konto – häufig für Bestandskunden – gebührenfrei ist.
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