Bankbürgschaft: Alternative für die Mietkaution

Sie haben nach langer Suche Ihre Traumwohnung gefunden und auch die Miete können Sie dank Ihres neuen Jobs problemlos stemmen, nur das Geld für die Mietkaution fehlt? In einem solchen Fall könnte eine Bankbürgschaft eine gute Alternative zur klassischen Barkaution darstellen. Hierbei fließt kein Geld. Stattdessen tritt die Bank als Bürge auf und verpflichtet sich, bei Mietschäden oder Mietschulden für Sie zu zahlen. Doch ganz ohne Haken ist das Ganze nicht.

Was ist eine Bankbürgschaft?

Bei der Bankbürgschaft – auch Aval oder Bankaval genannt – tritt die Bank als Bürge für den Schuldner auf. Größere Unternehmen machen im gewerblichen Kontext häufiger Gebrauch von dieser Art der Absicherung. Für Privatpersonen ist die Bankbürgschaft vorrangig dann interessant, wenn die Mietkaution nicht gezahlt werden kann.

Ein Paar bespricht mit einem Berater eine Bankbürgschaft

Wenn Sie nicht ausreichend Geld auf der hohen Kante haben, um die Mietkaution zu zahlen, oder wenn Sie schlicht freier über Ihre Geldreserven verfügen möchten, können Sie Ihrem potenziellen Vermieter als Alternative zur Barkaution eine Bankbürgschaft vorschlagen. Hierbei handelt es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen 3 Parteien: dem Mieter als Schuldner, dem Vermieter als Gläubiger und der Bank als Bürgen. Anders als bei einem Darlehen fließt hier kein Geld: Stattdessen verpflichtet sich die Bank anhand einer Bürgschaftsurkunde dazu, für etwaige Forderungen Ihres Vermieters aufzukommen. Haben Sie beispielsweise das teure Parkett beschädigt oder geraten Sie in Mietrückstand, kommt die Bank für diese Forderungen auf – allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Kaution.

Jedoch müssen Sie bedenken, dass es sich beim Bankaval nicht um eine Versicherung handelt: Die Bank zahlt nicht einfach für Sie, sondern wird den Betrag später von Ihnen zurückfordern. Es handelt sich hierbei also – wie bei der klassischen Kaution auch – um eine Absicherung für den Vermieter. Als Mieter müssen Sie in jedem Fall für verursachte Schäden oder ausstehende Mietzahlungen aufkommen.

Zusätzlich ist die Bankbürgschaft für Mieter nicht gänzlich kostenlos: Die Bank verlangt für den Aval eine Jahresgebühr, die sich an der Höhe der Mietkaution bemisst.

Was kostet eine Bankbürgschaft?

Meist verlangen Kreditinstitute für einen Bankaval eine jährliche Zahlung in Höhe von etwa 3 bis 5 Prozent der vereinbarten Kaution. Beträgt diese beispielsweise 1.600 Euro und verlangt die Bank Gebühren in Höhe von 3 Prozent, so müssen Mieter jährlich 48 Euro zahlen.

Mieter sollten bedenken: Entsteht während der Mietdauer kein Schaden, erhalten Sie eine Barkaution in voller Höhe und inklusive Zinsen zurück. Eine Bankbürgschaft hingegen hat in diesem Fall unnötige Kosten verursacht. Die gezahlten Beiträge erhalten Sie mit Ende des Mietverhältnisses nicht zurückerstattet.

Voraussetzungen: Wie komme ich an eine Bankbürgschaft?

Zwar geht die Kautionsbürgschaft für Kreditinstitute mit einem verhältnismäßig geringen Risiko einher, doch ist sie auch nicht sonderlich lukrativ. Aus diesem Grund bieten nur noch wenige Banken Kautionsbürgschaften an. Fragen Sie am besten zunächst bei Ihrer Hausbank nach, denn häufig ist ein Kundenkonto ohnehin Voraussetzung für eine Bankbürgschaft. Außerdem sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie eine Bankbürgschaft nur mit ausgezeichneter Bonität erhalten. Haben Sie bereits Schulden angehäuft und verheißt die SCHUFA-Auskunft nichts Gutes, wird die Bank Ihrem Anliegen nicht nachkommen.

Wie schließe ich eine Bankbürgschaft für die Mietkaution ab?

Haben Sie eine Bank gefunden, die als Bürge für Ihre Mietkaution eintreten will, folgt der Vertragsabschluss. Die Bank erstellt hierbei eine Bürgschaftsurkunde, welche die folgenden Informationen enthalten sollte:

  • Informationen über die 3 Vertragsparteien (Mieter, Vermieter, Bank)
  • Maximalbetrag der Bürgschaft (bei privaten Mietverträgen meist 3 Monatskaltmieten)
  • Art des Anspruchs: hier Mietkaution

Darüber hinaus finden Sie in den meisten Bürgschaftsurkunden von Kreditinstituten den Zusatz „Zahlung auf erstes Anfordern“. So vorteilhaft diese Klausel für Vermieter ist, so nachteilig ist sie für Mieter. Im Schadensfall kann der Vermieter die Bank nämlich direkt zur Zahlung auffordern. Diese muss den geforderten Betrag begleichen, ohne dass zuvor überprüft wurde, ob die Forderung des Vermieters überhaupt rechtens war.

Ein Beispiel: Ein Mieter entdeckt im Badezimmer Schimmel an den Wänden und meldet dies unverzüglich dem Vermieter. Nach einer oberflächlichen Prüfung der Situation geht der Vermieter davon aus, dass der Mieter den Schimmel durch falsches Heiz- und Lüftverhalten verursacht hat. Er holt einen Kostenvoranschlag für die Schimmelbeseitigung ein und stellt die Kosten direkt der Bank als Kautionsbürgen in Rechnung. Die Bank zahlt ohne weitere Prüfung der Sachlage und fordert das Geld vom Mieter zurück. Dieser ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und gibt deshalb auf eigene Kosten ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Aus diesem geht klar hervor, dass bauliche Mängel den Schimmel begünstigt haben. Da die Bank jedoch zur „Zahlung auf erstes Anfordern“ verpflichtet war und den Betrag entsprechend schon überwiesen hat, bleibt dem Mieter nur der nachträgliche Gang vor Gericht, um die Zahlung abzuwenden.

Bankbürgschaft kündigen: Wie beende ich den Avalkredit?

Haben Sie mittlerweile genug Geld, um die Kaution eigenmächtig zu stemmen, und möchten Sie die regelmäßigen Bürgschaftskosten vermeiden? Dann können Sie darüber nachdenken, Ihre Bankbürgschaft zu kündigen. Allerdings müssen Sie das Ganze vorab mit Ihrem Vermieter klären, da dieser der neuen Sicherheit – in dem Fall einer regulären Barkaution – zustimmen muss. Zu welchen Konditionen Sie die Bankbürgschaft kündigen können, entnehmen Sie am besten Ihren individuellen Vertragsbedingungen.

Spätestens wenn Sie umziehen und den Mietvertrag kündigen, endet die Bankbürgschaft automatisch. Diese ist immer objektgebunden und kann daher nicht einfach auf eine neue Wohnung übertragen werden.

Endet die Bankbürgschaft oder kündigen Sie den Vertrag, müssen Sie dafür sorgen, dass die Bürgschaftsurkunde ihren Weg vom Vermieter zurück zur Bank findet.

Vor- und Nachteile der Bankbürgschaft

Wenn Sie sich die Kaution schlicht nicht leisten können, kann eine Bankbürgschaft die einzige Alternative sein, um doch noch Ihre Wunschwohnung mieten zu können. Wenn Sie hingegen eigentlich genug Geld zur Verfügung hätten, sollten Sie die Vor- und Nachteile gut abwägen.

Vor- und Nachteile für Mieter

VorteileNachteile
– Kein Barvermögen nötig
– Mehr finanzieller Spielraum: z. B. mehr Geld verfügbar für Einrichtung
– Einfach abzuschließen
– Laufende Kosten
– Gute Bonität nötig
– „Zahlung auf erstes Auffordern“: keine Stellungnahme zu Forderungen des Vermieters möglich
– Nur mit Zustimmung des Vermieters

Vor- und Nachteile für Vermieter

VorteileNachteile
– Sichere Zahlung (v. a. bei Zusatz „Zahlung auf erstes Auffordern“)
– Wenig bürokratischer Aufwand (kein Anlegen eines Kautionskontos nötig, keine Kautionsabrechnung)
– Keine Bonitätsprüfung nötig: Bank prüft Bonität vor Bürgschaftszusage
– Kein direkter Zugriff auf Kautionssumme: Umweg über Bank nötig

Gibt es Alternativen zur Bankbürgschaft?

Nicht nur ein Kreditinstitut kann als Bürge auftreten. Eine weitverbreitete Alternative ist die Mietkautionsversicherung. Diese funktioniert ebenso wie die Bankbürgschaft. Der einzige Unterschied besteht darin, dass statt einer Bank eine Versicherung als Bürge auftritt. Kautionsversicherungen sind häufig etwas mieterfreundlicher als Bankbürgschaften. So verzichten diese beispielsweise häufig auf eine Bürgschaft auf erstes Auffordern. Allerdings sind sie genau deshalb bei Vermietern weniger gern gesehen. Auch müssen Sie aufgrund der Mieterfreundlichkeit mit etwas höheren Kosten als bei der Bankbürgschaft rechnen.

Eine weitere Alternative ist die Bürgschaft durch eine Privatperson. Gerade junge Erwachsene machen hiervon häufig Gebrauch: Wer in die erste eigene Wohnung ziehen will und noch nicht genug Geld für die Kaution angespart hat, kann auch die Eltern oder andere Verwandte als Bürgen einsetzen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Bürge eine gute Bonität vorweisen kann.

Prinzipiell haben Mieter bei der Wahl der Kautionsform das Nachsehen, denn grundsätzlich darf der Vermieter festlegen, auf welche Art er die Kaution möchte. Lehnt der Vermieter sowohl einen Avalkredit als auch andere alternative Sicherheiten ab, so bleibt zahlungsunfähigen Mietern lediglich die Ratenzahlung: Gemäß Paragraf 551 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Mieter dazu berechtigt, die Kaution auch in Form von 3 gleichen monatlichen Ratenzahlungen zu leisten.

Fazit: Absicherung hat ihren Preis

Sie können die Kaution für Ihre erste eigene Wohnung nicht aus eigener Tasche zahlen? Oder sind Sie knapp bei Kasse und hätten nach einem Umzug gern mehr Geld für Möbel zur Verfügung? In diesen Fällen kann eine Bankbürgschaft eine valide Alternative zur klassischen Barkaution darstellen. Kommt es zu Mietschäden, springt die Bank für Sie ein. Gänzlich unbeschadet kommen Mieter jedoch nicht davon: Zwar begleicht die Bank die Forderungen des Vermieters, doch wird sie den Betrag später von Ihnen zurückfordern. Darüber hinaus geht eine Bankbürgschaft mit regelmäßigen Kosten einher. Wägen Sie Ihre Alternativen also gut ab und versuchen Sie, herauszufinden, welche Kautionsform sich wirklich am besten für Sie eignet.

Bildnachweis: Rido / Shutterstock.com

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