Wohnungsbetrug: 6 häufige Tricks und was Sie dagegen tun können

Vielerorts ist der Wohnungsmarkt in Deutschland angespannt – die Suche zieht sich über Monate hin, dutzende Bewerber kommen auf eine Wohnung, die oftmals auch noch ziemlich teuer ist. Diese Situation machen sich leider auch Wohnungsbetrüger zu Nutze und inserieren Fake-Anzeigen. Welche Maschen es beim Wohnungsbetrug besonders häufig gibt, wie Sie Fake-Wohnungsanzeigen erkennen und wie Sie sich dagegen wehren können, verraten wir Ihnen hier.

Die häufigsten Tricks der Wohnungsbetrüger

Eine Frau freut sich, da sie die Tricks von Betrügern bei Fakewohnungsanzeigen kennt

Bei Fake-Wohnungsanzeigen geht es vor allem um Geld und Ihre privaten Daten. Um möglichst viele Kontakte zu generieren, werden dafür meist besonders attraktive Wohnungsanzeigen gestaltet. Beispielsweise ein Objekt in bester Lage zu einem unglaublich günstigen Preis. Dass es die Wohnung so gar nicht gibt oder sie aktuell nicht verfügbar ist, erfahren Sie meist erst, wenn es zu spät ist und Sie bereits zur Kasse gebeten worden sind. Dafür bedienen sich die Wohnungsbetrüger häufig folgender Tricks:

Vorkasse

Im Zuge der Vereinbarung für einen Besichtigungstermin teilt Ihnen der Vermieter mit, dass er selbst im Ausland ist, die Schlüssel aber per Post zuschicken oder über einen Vermittler übergeben lassen kann. Dafür wird allerdings eine Vorabzahlung fällig. Sobald Sie diese überwiesen haben, taucht der Eigentümer ab, Schlüssel erhalten Sie natürlich keine.

Nachnahme

Manchmal kommt es sogar zur Zusendung eines Schlüssels, der Ihnen allerdings per Nachnahme geschickt wird. Auf diesen Gebühren bleiben Sie dann meist sitzen. Der Schlüssel passt wahrscheinlich ohnehin nicht an der Tür der inserierten Immobilie.

Vorkaution

Manche Wohnungsbetrüger versuchen, eine Wohnung ohne Besichtigung direkt zu vermieten und noch vor Mietbeginn eine Mietkaution einzufordern.

Gebühr für Wohnungsbesichtigung

Gerade in Großstädten, wo sich auf eine Wohnung manchmal hunderte Interessenten melden, nehmen Betrüger eine Gebühr dafür, sie zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen oder sie auf eine Interessenten-Liste setzen zu lassen. Die Besichtigung findet anschließend natürlich nicht statt.

Gebühren für Anzeigen-Listen

Für die Herausgabe einer Liste mit Wohnungsanzeigen werden manchmal ebenfalls Gebühren erhoben. Dabei können die Listen sogar echte Anzeigen von seriösen Maklern enthalten – dafür Geld zu kassieren, ist aber dennoch nicht rechtens.

Phishing-Mails und Co.

Eine weitere Betrugsmasche sind Phishing-Emails, bei denen Betrüger Sie auffordern, auf einen Link zu klicken oder ein angehängtes Dokument zu öffnen, um sich beispielsweise bei einem Immobilienportal einzuloggen. Dabei werden Ihre Daten abgegriffen oder Schad-Software auf Ihrem Computer installiert. Auch eine Kopie Ihres Personalausweises sollten Sie auf keinen Fall einfach verschicken, da Ihre Identität für illegale Geschäfte genutzt werden kann.

Vorbeugen: So erkennen Sie Fake-Wohnungsinserate

Ein grundsätzliches Merkmal haben fast alle Maschen gemeinsam: Sie sollen Geld bezahlen, noch bevor Sie überhaupt die Wohnung gesehen, geschweige denn einen Mietvertrag unterschrieben haben. Finden Sie also eine Wohnungsanzeige oder sind Sie mit einem Eigentümer in Kontakt, der Geld vorab fordert, gilt: Finger weg!

Es gibt aber auch noch weitere Merkmale von Fake-Wohnungsanzeigen, bei denen Sie zumindest misstrauisch werden sollten:

  1. Der Preis: Ist die Miete oder der Kaufpreis im Vergleich zu anderen Angeboten viel zu günstig, kann das ein Hinweis sein (auch für einen anderen Haken an oder rund um die Immobilie).
  2. Die Bilder: Passen die Fotos zu der sonstigen Beschreibung und zu der Umgebung, in der die Immobilie angeblich liegt? Auch rein am Computer generierte Modell-Bilder oder Hochglanz-Katalogfotos sollten Sie skeptisch werden lassen, vor allem wenn es sich um eine ältere Immobilie handelt. Sollten Sie vermuten, dass die Bilder ein Fake sind beziehungsweise nicht zur Anzeige passen, können Sie diese in die Google-Bildersuche hochladen und schauen, ob die Fotos eventuell auch auf anderen Seiten bereits verwendet wurden.
  3. Der Text: Strotzt die Beschreibung vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern und scheint sie wie von einer Maschine geschrieben? Dann ist sie es vielleicht auch, beispielsweise mit Hilfe einer Übersetzungs-Software, da der Verfasser kein Deutsch spricht. Manchmal kopieren Wohnungsbetrüger auch einfach bestehende Anzeigetexte und fügen lediglich ihre Kontaktdaten ein. Überprüfen Sie das bei Verdacht, indem Sie den kompletten oder auch nur Teile des Textes bei Google einfügen und, wie bei den Bildern, schauen, ob es den Text auch auf anderen Websites gibt.
  4. Fehlende oder falsche Angaben: Es gibt klassische Angaben zur Immobilie, die in jeder Wohnungsanzeige stehen – beispielsweise Kalt- und Warmmiete, Angaben zur Energieeffizienz oder auch der Ausstattung. Fehlen diese Daten oder sind sie insgesamt nicht schlüssig, kann das ein Hinweis auf ein Fake-Wohnungsinserat sein. Schauen Sie auch bei den Angaben zum Eigentümer beziehungsweise dem Vermittler genau hin: Ist eine Telefonnummer hinterlegt – und funktioniert die auch wirklich? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es noch und gibt es ein Impressum auf der Website des Anbieters?
  5. Kommunikation mit dem Anbieter: Treten Sie mit dem Anbieter der Wohnung in Kontakt und erfolgt hier der Austausch plötzlich nur noch auf Englisch, kann das ebenso verdächtig sein wie eine kryptische E-Mail-Adresse oder unklare E-Mail-Anhänge. Auch eventuelle Kontodaten können etwas verraten – etwa, wenn das Referenzkonto nicht bei einer deutschen Bank ist.

All diese Hinweise können, müssen aber nicht auf eine Fake-Wohnungsanzeige hinweisen. Oftmals ist es das Gesamtbild, das sich ergibt – also, dass die Fotos zu perfekt, der Preis zu günstig ist und die Kommunikation über eine ominöse E-Mail-Adresse geschieht.

Im Fall der Fälle: Was Sie bei Wohnungsbetrug tun können

Sollten Sie trotz aller Vorsicht und gesunder Skepsis auf Wohnungsbetrüger hereingefallen sein, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Wenn Sie bereits Geld überweisen haben, sprechen Sie mit Ihrer Bank ob dieses zurückgebucht werden kann – einen gesetzlichen Anspruch haben Sie darauf allerdings nicht. Anders ist das beim Lastschriftverfahren: Haben Sie auf diesem Wege Geld an die Wohnungsbetrüger gezahlt, können Sie innerhalb von 8 Wochen eine Erstattung verlangen.
  2. Melden Sie beim jeweiligen Immobilienportal, dass Sie betrogen worden sind, um andere Nutzer zu schützen.
  3. Stellen Sie Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei. Zugegeben: Es ist unwahrscheinlich, dass Sie daraufhin Ihr Geld zurückbekommen oder die Betrüger direkt verhaftet werden. Je mehr Betroffene sich jedoch bei der Polizei melden und je mehr Informationen den Beamten vorliegen, desto wahrscheinlicher wird ein langfristiger Fahndungserfolg.

Tipp zum Schluss: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung können Sie sich zusätzlichen juristischen Rat einholen, ohne dafür noch einmal tief in die Tasche greifen zu müssen. Auch die Verbraucherzentralen stehen Ihnen im Fall der Fälle beratend zur Seite.

Bildnachweis: Mangostar / Shutterstock.com

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