Schlüssel verloren – was nun?
Was geschieht, wenn Sie Ihren Wohnungs- oder Hausschlüssel verloren haben? Welche Folgen eintreten, hängt entscheidend von den Umständen und Ursachen des Verlusts ab. Details dazu sowie die Frage, wer in welchem Fall die Kosten für neue Schlüssel, ein neues Schloss oder gar den Austausch einer teuren Schließanlage trägt, werden im Folgenden geklärt.
Schlüssel verloren – das sind die ersten Schritte
Für den Fall, dass Sie Ihren Schlüssel verlieren oder jemand ihn stiehlt, ist es hilfreich, wenn Freunde, Verwandte oder Nachbarn einen Zweitschlüssel für Sie aufbewahren, damit Sie dennoch in Ihre Wohnung gelangen. Andernfalls müssten Sie den Schlüsseldienst rufen.
Informieren Sie dann den Vermieter oder die Hausverwaltung über den Verlust. Sie bekommen die Schlüssel zu Mietbeginn zwar ausgehändigt, diese bleiben aber Eigentum des Vermieters. Daher muss der Vermieter von dem Verlust erfahren und entscheiden, was zu tun ist.
Sind Sie Eigentümer der Wohnung und gehört der Schlüssel zur Schließanlage eines Mehrfamilienhauses, müssen Sie den Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft informieren: Da der Schlüssel Zugang zum Gemeinschaftseigentum ermöglicht, ist dieser Schritt essenziell. Die Eigentümergemeinschaft kann nach Erklärung des Geschehens darüber entscheiden, ob eine Gefahrenlage vorliegt und ob Sie eine neue Schließanlage einbauen lassen müssen.
Unter diesen Umständen muss das Schloss gewechselt werden
Ein Schloss zu erneuern, ist deutlich teurer, als lediglich einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie einen Wohnungsschlüssel verloren haben, der gleichzeitig für die Schließanlage an der Haustür galt. Diese auszutauschen, verursacht sehr hohe Kosten – teils bis in den unteren fünfstelligen Bereich.
Das Schloss oder die Schließanlage muss aber nicht unbedingt erneuert werden, wenn Sie einen Schlüssel verloren haben: Es kommt darauf an, ob der Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihnen eine Tasche entwendet wird, in der sich Ihr Ausweis mit Ihrer Adresse und der Schlüssel befinden. Der Dieb weiß dann, in welchem Haus sich die Wohnung befindet, zu der er den Schlüssel hat. In diesem Fall müssen Sie auch die Polizei verständigen.
Ausgeschlossen ist eine derartige Gefahrenlage, wenn Sie den Schlüssel etwa bei einer Bootstour in einem Fluss oder im Meer verlieren. Der Schlüssel ist zwar verloren, aber niemand kann ihn nutzen, um in Ihre Wohnung einzubrechen. Ähnliches gilt, wenn der Schlüssel zum Beispiel in einen Gully fällt.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen nicht klar ist, unter welchen Umständen der Schlüssel abhandengekommen ist. Vermuten Sie, dass er Ihnen einfach unbemerkt heruntergefallen ist und ein etwaiger Finder des Schlüssels keine Rückschlüsse auf das zugehörige Haus ziehen kann, besteht wahrscheinlich keine Gefahr. Es kann aber auch sein, dass Sie den Schlüssel in einem Lokal liegen gelassen haben und jemand ihn eingesteckt hat und Ihnen gefolgt ist. Im Zweifel sollten Sie die Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen, bis Sie den Schlüssel wiederhaben oder das Schloss ausgetauscht ist.
Schlüssel verloren – wer bezahlt die entstehenden Kosten?
Wenn Sie als Mieter den Schlüsseldienst rufen oder einen Schlüssel nachmachen lassen, übernehmen Sie die entstehenden Kosten selbst. Ein seriöser Schlüsseldienst kostet rund 90 bis 150 Euro – je nachdem, ob die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen war. Einen Schlüssel anfertigen zu lassen, kostet je nach Anbieter und Art des Schlüssels 10 bis 50 Euro. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, benötigen Sie meist eine Sicherungskarte, um einen Nachschlüssel zu bekommen. Die Kosten liegen hier bei 30 bis 100 Euro.
Muss das Schloss oder bei größeren Mehrfamilienhäusern gar die Schließanlage ausgetauscht werden, steigen die Kosten stark an. Hier stellt sich die Frage nach dem Verschulden. Grundsätzlich zahlt der Mieter, wenn er den Schlüssel verloren hat. Wurde er Opfer eines Diebstahls, gilt das jedoch nicht – sofern er dem Diebstahl nicht durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit Vorschub geleistet hat. Das kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel Ihre Tasche mit dem Schlüssel darin unbeaufsichtigt lassen.
Welche Versicherung haftet bei verlorenem Schlüssel?
Ansprechpartner nach dem Verlust eines Schlüssels für eine Mietwohnung ist die private Haftpflichtversicherung. Die meisten dieser Versicherungen bieten allerdings für den Schlüsselverlust Zusatzbausteine an. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig: Nicht immer sind auch teure Schließanlagen inkludiert.
Das passiert beim Auszug, wenn Sie einen Schlüssel verloren haben
Sie müssen beim Auszug ebenso viele Schlüssel abgeben, wie Sie ausgehändigt bekommen haben. Fehlt einer der Schlüssel, haben die Eigentümer bzw. die Hausverwalter das Recht, das Schloss oder die Schließanlage auf Ihre Kosten austauschen zu lassen. Allerdings müssen Sie diese Kosten nur dann übernehmen, wenn tatsächlich ein Austausch vorgenommen wird. Wird Ihnen lediglich ein Kostenvoranschlag vorgelegt, müssen Sie nichts bezahlen.
Weitere wichtige Punkte bei Schlüsselverlust
Es gibt weitere Punkte, die Sie bedenken sollten, wenn Sie einen Schlüssel verloren haben:
- Wurde der Schlüssel gestohlen oder besteht Einbruchgefahr, verständigen Sie Ihre Hausratversicherung. Informieren Sie diese nicht, kann es sein, dass sie im Schadensfall weniger oder gar nicht zahlt. Auch die Polizei sollte informiert werden.
- Sie als Mieter zahlen auch dann für den Schlüsseldienst, einen Nachschlüssel und/oder ein neues Schloss bzw. eine neue Schließanlage, wenn jemand anderes Ihren Schlüssel verloren hat, nachdem Sie ihn ausgehändigt haben (etwa Freunde, Verwandte oder Putzkräfte).
- Findet sich in Ihrem Mietvertrag eine Klausel, dass Sie als Mieter grundsätzlich für die Kosten durch den Schlüsselverlust aufkommen müssen, ist diese ungültig.
Fazit: Schlüssel verloren – Folgekosten können teuer werden
Haben Sie als Mieter einen Schlüssel verloren, sind Sie verpflichtet, dem Vermieter der Wohnung Bescheid zu geben. Haben Sie eine Eigentumswohnung und betrifft der Schlüsselverlust auch das Gemeinschaftseigentum, müssen die anderen Eigentümer beziehungsweise die Hausverwalter informiert werden. Besteht kein Risiko für einen Einbruch, reicht es aus, den Schlüssel nachmachen zu lassen. Gibt es jedoch die Möglichkeit, dass sich jemand mithilfe des verlorenen Schlüssels Zugang verschafft, müssen Schloss und/oder Schließanlage ausgetauscht werden.
Wer die Kosten zu tragen hat, hängt von den Umständen des Schlüsselverlusts ab. Vor allem für Mieter in größeren Mietshäusern mit einer Schließanlage kann sich die Schlüsselversicherung als Zusatzbaustein für die private Haftpflichtversicherung lohnen.
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