Gebäudeenergiegesetz – das sind die aktuellen Regeln
Nach mehreren Jahren des Debattierens über die einzelnen Regelungen ist am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet worden und am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es trägt der Gebäudeeffizienz-Richtlinie der EU Rechnung und fasst mehrere separate Gesetze zusammen, die es zuvor gegeben hat. Was das für Immobilienbesitzer und Bauherren bedeutet, erfahren Sie hier.
GEG: Gebäudeenergiegesetz für Energieeinsparung und Verwendung Erneuerbarer Energien
Schon seit den 1970er-Jahren gibt es verschiedene Gesetze zur Energieeinsparung bei Gebäuden. Diese sind im Laufe der Zeit immer wieder modernisiert und den technischen Fortschritten angepasst worden. Dies waren die letzten gültigen Gesetze vor der Zusammenlegung durch das GEG 2020:
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG) von 2013
- Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2016
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von 2011
Das sind wichtige Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz
Neben der Zusammenfassung der oben genannten Gesetze ermöglicht das GEG die Schaffung eines weiteren wichtigen ordnungsrechtlichen Rahmens: Zu den europäischen Vorgaben zählt die Verankerung des Niedrigstenergiegebäudestandards. Dieser soll durch die Regelungen klar umsetzbar sein. Das Gesetz umfasst
- Auflagen für Neubauten und für Bestandsgebäude
- Bestimmungen für Heiz- und Kühltechnik, für Raumlüftung und Warmwasser
- Details zu den Energieausweisen
- Mögliche finanzielle Förderungen durch den Staat
- Bestimmungen zum Einsatz von Erneuerbaren Energien
- Details zu Sonderfällen etc.
Bau und Sanierung nur noch nach Energieberatung
Sowohl der Neubau als auch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden setzt eine unentgeltliche Beratung durch einen unabhängigen Energieberater voraus. So soll sichergestellt werden, dass die jeweils beste Option gewählt wird.
Erneuerbare Energien sind verpflichtend
Schon vor dem GEG musste ein Teil der im neu errichteten Gebäude genutzten Energien erneuerbar sein. Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass diese Energie auch aus sogenannten gebäudenahen Quellen stammen können. Dazu zählen etwa Solaranlagen oder Brennstoffzellenheizungen, die mit Biomethan laufen.
Mehr Transparenz für Jahres-Primärenergiebedarf
Bauherren müssen den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf berechnen lassen. Die Primärenergiefaktoren, die für diese Berechnung notwendig sind, werden im GEG aufgeführt. So sind die durchzuführenden Schritte leichter nachvollziehbar.
Neuerungen zum Energieausweis
Den Energieausweis, den alle Immobilienbesitzer bei Verkauf und Vermietung früher schon vorlegen mussten, müssen nun zwingend auch Makler vorhalten. In ihm wird jetzt auch vermerkt, wie hoch der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist. Diese Information gehörte bislang nicht zum Dokument.
Neue Klausel zur Überprüfung energetischer Anforderungen
Mit Blick auf das Klimaschutzprogramm 2030 verankerte die Regierung eine Klausel für die Überprüfung der energetischen Anforderungen sowohl von Bestandsgebäuden als auch von Neubauten im Jahr 2023.
Zusammenhängende Gebäude
Das GEG bietet mit den sogenannten Quartierslösungen die Betrachtung mehrerer Gebäude, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen: Es ist geplant, dass bis zum Ende des Jahres 2025 ganze Quartiere respektive mehrere Gebäude in Abhängigkeit voneinander betrachtet werden können.
GEG: Auch das ist wichtig
Haben Sie sich in den letzten Jahren viel mit dem Gedanken an den Hausbau auseinandergesetzt und fürchten nun, dass dieses Unterfangen deutlich teurer werden könnte, dann seien Sie beruhigt: Das aktuelle energetische Anforderungsniveau steigt durch das Gebäudeenergiegesetz nicht. So verhindert die Regierung eine Kostensteigerung für Sanierung und Neubau.
Wohnen Sie zur Miete oder vermieten Sie selbst Wohnungen, ist außerdem § 47 wichtig für Sie. Dieser besagt, dass Besitzer einer Immobilie, deren Innentemperaturen jährlich mindestens 4 Monate lang auf wenigstens 19 Grad geheizt werden, im Falle einer nicht ausreichenden Dämmung tätig werden müssen: Genügen die oberen Geschossdecken nicht den Mindestanforderungen der DIN 4108-2, muss die Dämmung nachgeholt oder erneuert werden.
Fazit: Neuerungen im GEG für den Klimaschutz
Die Regierung hat mit dem GEG ein Gesetz erlassen, das sowohl den europäischen Richtlinien zum Klimaschutz entspricht als auch Bauherren und Immobilienbesitzer beruhigt, die eine Kostenexplosion befürchtet hatten. Die neuen Regelungen sind dazu gedacht, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch sukzessive zu erhöhen und diesen gleichzeitig zu senken. Das gelingt unter anderem dadurch, dass Bauherrn und Immobilienbesitzern unentgeltlich ein Energieberater zur Verfügung gestellt wird. Das GEG vereinfacht zudem vorgeschriebene Berechnungen und sorgt für mehr Transparenz hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zum Verkauf stehender Immobilien.
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