Weiterbildung für Immobilienmakler: So erfüllen Sie die Fortbildungspflicht
Besitzen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO , sind Sie verpflichtet, eine regelmäßige Weiterbildung als Immobilienmakler zu absolvieren. Innerhalb von 3 Jahren müssen Sie mindestens 20 Stunden Fortbildung nachweisen können. Es besteht aber nicht allein für Immobilienmakler Fortbildungspflicht: Arbeiten Sie auch als Wohnimmobilienverwalter, müssen Sie die Weiterbildungen auch in diesem Bereich absolvieren. Insgesamt kämen Sie so für beide Berufe auf 40 Stunden, die Sie innerhalb von 3 Jahren leisten müssten.
Immobilienmakler-Weiterbildung auch für Mitarbeiter
Haben Sie als Immobilienmakler Mitarbeiter, unterliegen diese unter bestimmten Umständen ebenfalls der Weiterbildungspflicht. Sie gilt für alle, zu deren Aufgaben etwa das Führen von Kundengesprächen, das Vereinbaren von Besichtigungsterminen und das Verfassen von Exposés zählt. Ihre Mitarbeiter sind davon nur dann entbunden, wenn ihre Aufgaben rein administrativer Natur sind bzw. die Buchhaltung oder das Personalwesen betreffen.
Eine noch junge Regelung
Erst mit dem Jahr 2018 ist für Immobilienmakler die Weiterbildungspflicht eingeführt worden. Das heißt, dass Sie die 20 Stunden Fortbildung bis Anfang 2021 absolviert haben sollten. Ab diesem Zeitpunkt kann es sein, dass die Gewerbebehörde von Ihnen die Nachweise über Ihre Fortbildung als Immobilienmakler fordert. Auch Ihre Kunden können dann Einblick in Ihre Weiterbildungsnachweise erbitten.
Wie war das mit dem Sachkundenachweis für Immobilienmakler?
Ursprünglich war ein Gesetzesentwurf geplant, der vorsah, dass alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter einen Sachkundenachweis erbringen sollen. Allerdings fand der Nationale Normenkontrollrat den Gesetzesentwurf mangelhaft und gab ihn zur Überarbeitung an das Bundeswirtschaftsministerium zurück. Die Vorgaben wurden lockerer gestaltet und die Große Koalition einigte sich auf die Fortbildungs- und Nachweispflicht.
Die Nachweispflicht
Die zuständige Behörde kann eine schriftliche Erklärung von Ihnen fordern, dass Sie an Fortbildungen teilgenommen haben. Diese muss bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen. Zusätzlich kann die Vorlage von Dokumenten verlangt werden, die Ihre Teilnahme bestätigen. Die Erklärung ist gegebenenfalls gleichzeitig auch für Ihre Mitarbeiter abzugeben. Stellen Sie sicher, dass Sie alle geforderten Dokumente und Belege richtig einreichen, da Sie sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die Nachweise sind mindestens 5 Jahre lang in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.
Diese Möglichkeiten haben Sie zur Weiterbildung als Immobilienmakler
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gibt mehrere Themenfelder vor, zu denen Sie Fortbildungen absolvieren können:
- Kundenberatung
- Grundlagen des Maklergeschäfts
- Rechtliche Grundlagen
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
- Grundlagen Immobilien und Steuern
- Grundlagen der Immobilienfinanzierung
Vorschriften darüber, wie Sie Ihre 20 Stunden Fortbildung auf die Themenfelder zu verteilen haben, gibt es nicht. Das bedeutet, dass Sie mehrere Fortbildungen mit jeweils wenigen Stunden besuchen und sich so relativ breit aufstellen können. Oder Sie konzentrieren sich auf einen bestimmten Bereich und spezialisieren sich darin .
Diese Anforderungen muss die Fortbildung für Immobilienmakler erfüllen
Die Anlage 2 der MaBV legt fest, welchen Anforderungen die Weiterbildung für Immobilienmakler genügen muss. Sie
- ist mit Vorlauf konzipiert, nachvollziehbar beschrieben und weist eine Ablaufplanung auf,
- arbeitet mit Einladungen und Informationen, die im Vorfeld versandt werden (dazu zählen Beschreibungen der Maßnahmen, der erwerbbaren Kompetenzen und des Umfangs in Zeitstunden),
- bietet Dokumente, mit denen Sie Ihre Teilnahme an der Weiterbildung belegen können, und
- sichert die Qualität der Maßnahmen (Anforderungsprofile der Durchführenden, Einhaltung der Anforderungen durch systematische Prozesse).
Diese Regelungen sind deshalb nötig, weil es keine staatlich anerkannten Fort- oder Weiterbildungen in diesem Bereich gibt. Die passenden Maßnahmen zu finden, liegt also bei Ihnen.
Weiterbildung für Immobilienmakler: Passende Maßnahmen
Das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Immobilienmakler ist groß. Die Suche können Sie je nach Schwerpunkt auf unterschiedliche Weise angehen.
- Regional: Manchmal werden entsprechende Kurse an Volkshochschulen angeboten. Sie können aber auch mithilfe von Online-Suchportalen nach Weiterbildungsmaßnahmen in Ihrer Nähe recherchieren.
- Nach Themen: Interessiert Sie ein Bereich besonders, lohnt es sich für Sie vielleicht, für einen bestimmten Kurs auch eine längere Anfahrt in Kauf zu nehmen.
- Mit Blick auf die Kosten: Die Preise für die Kurse können je nach Umfang, Thema und Anbieter relativ stark schwanken, etwa vom niedrigen bis zum mittleren vierstelligen Bereich (in der nächsten Steuererklärung können Sie die Summen aber als Werbungskosten absetzen).
Wichtig ist bei der Suche in diesem sehr großen Angebot, dass Sie die Kursinhalte und auch die Bewertungen bisheriger Teilnehmer sorgfältig vergleichen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen die Maßnahme tatsächlich etwas bringt.
Fazit: Augen auf bei der Kurssuche als Immobilienmakler
Die eher schwammigen gesetzlichen Regelungen zur Konzipierung einer Weiterbildung für Immobilienmakler sorgen für ein sehr breites Angebot an Kursen. Um hier die Spreu vom Weizen zu trennen, sollten Sie sich beim Vergleichen der verschiedenen Kurse Zeit nehmen und genau hinschauen. Mit den passenden Fortbildungen können Sie Ihr Profil schärfen und für Kunden attraktiver werden. Zudem gilt die Nachweispflicht: Auf Anfrage müssen Sie den Behörden und auch Ihren Kunden die Dokumente vorlegen können, die Ihre Teilnahme an 20 Stunden Fortbildung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren belegen.
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