Wohn-Riester: So bekommen Sie die staatliche Förderung für Ihr Eigenheim
Grundsätzlich hat der Staat ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen für das Alter vorsorgen. Denn eines ist sicher: Die gesetzliche Rente wird nur in den wenigsten Fällen ausreichen. Um die private Vorsorge zu fördern, gibt es zahlreiche Programme, darunter auch Wohn-Riester. Diese Förderung unterstützt Sie beim Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie, sodass Sie im Alter mietfrei leben können.
Was ist Wohn-Riester?
Im Jahr 2002 wurde in Deutschland die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Hierbei können Sparer von steuerlichen Vorteilen und staatlichen Zuschüssen zur privaten Altersvorsorge profitieren. Ist das Renteneintrittsalter schließlich erreicht, werden die Beiträge aus der Riester-Rente monatlich ausgezahlt. Dies sorgt wiederum dafür, dass Rentner mehr Geld zur Verfügung haben.
Der reguläre Geld-Riester wurde 6 Jahre später im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes um Wohn-Riester ergänzt. Das Prinzip ist ähnlich: Sie zahlen regelmäßig in einen Riester-Vertrag ein und profitieren während der Ansparphase von steuerlichen Begünstigungen und staatlichen Zuschüssen. Anders als beim Geld-Riester werden die Beiträge jedoch nicht erst im Rentenalter ausgezahlt. Stattdessen können Sie die Förderung nutzen, um eine eigene Wohnimmobilie zu erwerben. Auch so haben Sie als Rentner im Endeffekt mehr Geld zur Verfügung, da Sie keine monatlichen Mietzahlungen stemmen müssen.
Wer erhält Wohn-Riester?
Vereinfacht gesagt steht Wohn-Riester allen zu, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Auch Selbstständige, die freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse leisten, sind förderberechtigt. Wohn-Riester gibt es außerdem für diese Personengruppen:
- Auszubildende
- Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse leisten
- Beamte, Richter und beamtenähnliche Zeitsoldaten, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente
- Empfänger von ALG I oder ALG II (Hartz IV)
- Elternteile, die sich in den ersten 36 Monaten nach der Geburt auf die Kinderbetreuung beschränken
- Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
Wenn Sie nicht förderberechtigt sind, Ihr Partner aber schon, dann gibt es für Sie die Möglichkeit, mitzuriestern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Partner den Mindestbetrag von 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Zahlen Sie dann den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich, profitieren auch Sie von der Wohn-Riester-Förderung.
Welche Voraussetzungen müssen für Wohn-Riester erfüllt sein?
Dass Sie förderberechtigt sind, genügt noch nicht, um von Wohn-Riester profitieren zu können. Stattdessen gelten darüber hinaus noch einige andere Voraussetzungen, die hauptsächlich die jeweilige Immobilie betreffen:
- Sie müssen die Immobilie dauerhaft selbst bewohnen.
- Sie sind Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie.
- Die Immobilie muss als Ihr Hauptwohnsitz angemeldet sein oder offensichtlich Ihren Lebensmittelpunkt darstellen.
- Die Immobilie muss sich in der Europäischen Union (EU) befinden.
Ob Wohn-Riester das Richtige für Sie ist, hängt also maßgeblich davon ab, ob Sie die Immobilie wirklich langfristig selbst bewohnen wollen. So müssen Sie mindestens 20 Jahre nach Ausbildungsbeginn oder bis zum 80. Lebensjahr in der Immobilie leben. Wird Ihnen das Haus zum Renteneintritt etwa zu groß, können Sie es nicht einfach an Ihre Kinder verschenken und stattdessen in eine kleinere – und pflegeleichtere – Mietwohnung ziehen. Auch im Falle einer Scheidung kann die geförderte Immobilie nicht einfach anderweitig verkauft werden. In diesen Fällen wird von einer „schädlichen Verwendung“ ausgegangen und Sie müssten die bereits erhaltenen Zuschüsse umgehend nachversteuern und gegebenenfalls Zulagen zurückzahlen.
Die Vorteile von Wohn-Riester
Die Vorteile der Riesterförderung lassen sich grundsätzlich in 2 Kategorien unterteilen: Steuerbegünstigungen und staatliche Zulagen.
Steuervorteile bei Wohn-Riester
Wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen, können Sie Ihre Riester-Beiträge als Werbungskosten angeben. Allerdings können Sie maximal 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Wie hoch die Rückerstattung am Ende ausfällt, hängt ganz von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Es gilt: Wer mehr verdient und entsprechend höhere Steuern zahlt, erhält auch mehr zurück. Ganz so euphorisch sollten Sie der Rückerstattung allerdings nicht entgegenblicken, denn von den angegebenen Beiträgen werden alle erhaltenen Zulagen abgezogen. Bekommen Sie hohe Zuschüsse – etwa weil Sie viele Kinder haben –, kann dies den Steuervorteil sogar gänzlich nichtig machen.
Zulagen zur Wohn-Riester-Förderung
Mehr als die Steuervorteile fallen in der Regel die staatlichen Zulagen ins Gewicht. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens in Ihre Riester-Förderung einzahlen. Als Berechnungsbasis hierfür dient das sozialversicherungspflichtige Einkommen aus dem Vorjahr.
Höhe der Zulagen bei Wohn-Riester
- Grundzulage pro Jahr: 175 €
- Zulage pro Kind (geboren vor 2008): 185 €
- Zulage pro Kind (geboren ab 2008): 300 €
- Bonus-Zulage bei Abschluss des Riester-Vertrags vor Vollendung des 25. Lebensjahres: einmalig 200 €
Da die Riester-Zulagen stark von der Anzahl der Kinder abhängig sind, lohnt sich Wohn-Riester hauptsächlich für junge Familien, die vom Eigenheim träumen, jedoch über wenig Eigenkapital verfügen.
Nachgelagerte Besteuerung – der große Nachteil von Wohn-Riester
In den Medien kommt die Riester-Förderung oft nicht gerade gut weg. Das liegt vor allem daran, dass sie auch Nachteile mit sich bringt, die viele Förderberechtigte angesichts der Aussicht auf staatliche Zulagen gern verdrängen. Der größte Nachteil des Wohnriesterns ist dabei die nachgelagerte Besteuerung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Zwar profitieren Sie in der sogenannten Ansparphase von Steuervorteilen, doch müssen Sie alle Zulagen und Tilgungen später versteuern.
Erklärt wird das Ganze wie folgt: Wohn-Riester soll es Ihnen ermöglichen, im Alter mietfrei zu leben. Andernfalls wären Sie auf Zusatzrenten angewiesen, die Sie versteuern müssten. Da Wohn-Riester also eine Art Ersatzrente darstellt, müssen Sie hierauf im Alter Steuern zahlen.
Während bei einer regulären Rentenzahlung einfach die Auszahlung versteuert wird, ist dies bei Wohn-Riester etwas schwieriger. Immerhin erhalten Sie später kein Geld, Sie sparen sich lediglich Mietzahlungen. So wird stattdessen auf das sogenannte Wohnförderkonto zurückgegriffen, das die Zulagenstelle für Sie verwaltet. Dort werden alle Zulagen und Tilgungen vermerkt, die Sie im Rahmen Ihres Wohn-Riesters erhalten haben.
Doch das reicht noch nicht: Weil Sie durch den frühen Einzug in Ihr Eigenheim einen Vorteil haben und schon frühzeitig in den Genuss der „Ersatz-Rente“ kommen, werden die Zulagen auf dem Papier jährlich mit 2 Prozent verzinst. Das bedeutet: Haben Sie insgesamt Zulagen in Höhe von 15.000 Euro erhalten und haben Sie noch 25 Jahre bis zum Renteneintritt, so steht auf Ihrem Wohnförderkonto bei einer jährlichen Verzinsung von 2 Prozent am Ende der folgende Betrag: 24.721 Euro. Eben diesen müssen Sie zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Wie sind die Steuern auf Wohn-Riester im Alter zu zahlen?
Nach Ende der Ansparphase – also meist mit Renteneintritt – sind die Steuern auf Ihre Wohn-Riester-Förderung fällig. Bei der Zahlung können Sie zwischen 2 Optionen wählen:
- Einmalzahlung: Haben Sie genug Vermögen angespart, können Sie den Betrag auf einmal zahlen. Hierfür erhalten Sie einen Steuerrabatt in Höhe von 30 Prozent.
- Jährliche Zahlung: Ab Auszahlungsbeginn müssen Sie bis zu Ihrem 85. Geburtstag jährlich eine Teilzahlung leisten.
Es ist nicht nur aufgrund des Rabatts von Vorteil, die Steuern auf einmal zu zahlen. Sterben Sie vor Ihrem 85. Geburtstag, gehen die Steuerschulden auf Ihre Erben über.
Wohn-Riester abschließen: Welche Optionen gibt es?
Wohn-Riester dient dazu, Ihnen den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken zu erleichtern. Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung gibt es auch verschiedene Wohn-Riester-Optionen.
Wohn-Riester-Darlehen
Hinter dieser Variante verbirgt sich ein regulärer Immobilienkredit. Die staatlichen Zulagen fließen hierbei direkt in die Tilgung ein, was bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie am Ende schneller abbezahlt haben. Sie können die Förderung nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder ein Eigenheim zu bauen. Bei Letzterem ist häufig auch vom Bau-Riester die Rede.
Wohn-Riester-Bausparvertrag
Sie wissen, dass Sie in der Zukunft einmal ein Eigenheim erwerben wollen? Dann ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag unter Umständen die richtige Wahl für Sie. Hierbei erhöhen die Zulagen Ihr Bausparguthaben. Haben Sie ein ausreichend großes Guthaben angespart und ist der Bausparer zuteilungsreif, erhalten Sie Ihr günstiges Bauspardarlehen, mit dem Sie schließlich Ihre Traumimmobilie kaufen können.
Riester-Bauspar-Sofortfinanzierung
Es ist auch eine Kombination aus den beiden zuvor genannten Varianten möglich: das sogenannte Bausparsofortdarlehen. Hierbei erhalten Sie die Darlehenssumme direkt ausgezahlt und zahlen danach in Ihren Bausparer ein. Auch diese Option ist mit Riester-Förderung kombinierbar. Bevor Sie eine Bausparsofortfinanzierung abschließen, sollten Sie jedoch einen genauen Blick ins Kleingedruckte werfen. Derartige Verträge sind meist sehr komplex und gehen nicht selten mit hohen Kosten und einer intransparenten Gebührenstruktur einher.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Wohn-Riester
Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Da die Riester-Zulagen stark von der Anzahl der Kinder abhängig sind, lohnt sich Wohn-Riester hauptsächlich für junge Familien, die vom Eigenheim träumen, jedoch über wenig Eigenkapital verfügen. Würden Sie als Single ausschließlich von den Steuervorteilen und der Grundzulage profitieren, sollten Sie das Ganze gut durchkalkulieren. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie die Förderung im Alter versteuern müssen.
Kann ich die geförderte Immobilie verkaufen?
Die wichtigste Voraussetzung für Wohn-Riester ist, dass Sie die geförderte Immobilie dauerhaft selbst bewohnen. Ab und an kommt es im Leben jedoch anders als geplant: So können Sie die begünstigte Immobilie nur dann verkaufen, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren eine neue förderfähige Immobilie erwerben und beziehen. In eine Mietwohnung können Sie nicht einfach so ziehen. Sie müssten dann gegebenenfalls erhaltene Zulagen zurückzahlen und nachversteuern.
Ich muss berufsbedingt umziehen: Was passiert mit der begünstigten Immobilie?
Werden Sie in eine andere Stadt versetzt und erfordert dies einen berufsbedingten Umzug, so können Sie Ihre Riester-Immobilie zwischenzeitlich vermieten. Allerdings müssen Sie das Haus oder die Wohnung umgehend wieder selbst beziehen, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen.
Ich besitze bereits einen Geld-Riester-Vertrag. Kann ich diesen in Wohn-Riester umwandeln?
Ja, wenn Sie bereits regulär riestern und nun eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, müssen Sie nicht zwingend einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Stattdessen können Sie Guthaben aus Ihrem bestehenden Vertrag entweder ganz oder in Teilen entnehmen. Möchten Sie den alten Vertrag weiter laufen lassen, um im Alter zusätzlich von regelmäßigen Auszahlungen zu profitieren, so gilt jedoch Folgendes: Teilentnahmen sind lediglich dann möglich, wenn Sie mindestens 3.000 Euro entnehmen und gleichzeitig mindestens 3.000 Euro im bestehenden Riester-Vertrag bleiben.
Kann ich Wohn-Riester ausschließlich für den Kauf oder Bau eines Eigenheims nutzen?
Nein, Wohn-Riester können Sie auch anderweitig nutzen. So können Sie die Förderung beantragen, wenn Sie Pflichtanteile an einer Wohngemeinschaft oder ein Dauerwohnrecht in einem Pflege- oder Seniorenheim erwerben wollen. Auch wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und diese für die anstehende Rente barrierefrei und altersgerecht umbauen wollen, ist Riester eine Option.
Was passiert im Todesfall mit dem laufenden Riester-Vertrag?
Was im Todesfall passiert, hängt ganz davon ab, ob Sie in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase sterben. Beim ersten Szenario können Ihre Erben Ihren Wohn-Riester innerhalb eines Jahres übernehmen. Ist dies nicht gewünscht, wird der Vertrag aufgelöst, wobei Ihre Erben für Sie die Steuern auf die bereits geleisteten Zahlungen übernehmen müssen.
Sterben Sie in der Auszahlungsphase, müssen auch hier Ihre Erben die Steuern für Sie zahlen. Haben Sie sich jedoch für die Einmalzahlung entschieden und alle Steuern auf einen Schlag gezahlt, so müssen Ihre Erben selbstverständlich nichts mehr zahlen. Falls Sie einen Partner haben, kann auch dieser den Vertrag übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass er oder sie die Immobilie geerbt hat und auch weiterhin darin leben will. Außerdem muss der Partner bei Übernahme des Vertrags auch etwaige Steuerzahlungen übernehmen.
Fazit: Wohn-Riester ist nicht für jedermann
Steuervorteile und Finanzspritzen vom Staat: Was auf den ersten Blick attraktiv klingt, bringt bei näherer Betrachtung einige Nachteile mit sich. So sollten Sie sich genau über die Steuerlast im Alter informieren. Nur so können Sie durchrechnen, ob sich die Riester-Förderung wirklich für Sie lohnt. Eine Faustregel besagt: Riester lohnt sich vorrangig für Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen, die sich durch die Förderung den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen.
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