Katasteramt: Wofür wird es gebraucht?
Wer ein Grundstück kaufen will oder den eigenen Grundbesitz verkleinern oder vergrößern möchte, kommt um das Katasteramt nicht herum. Zu den Kernaufgaben der Behörde gehören die Vermessung von Grundstücken und die Erstellung von Karten. Erfahren Sie hier unter anderem, welche Informationen Sie beim Katasteramt erhalten und welche Kosten mit den Auskünften verbunden sind.
Was ist das Katasteramt?
Beim Katasteramt – auch Vermessungsamt genannt – handelt es sich um eine staatliche oder kommunale Behörde, die vorrangig für die Vermessung von Grund- und Flurstücken zuständig ist.
Die einzelnen Ämter müssen dafür sorgen, dass alle Flurstücke genauestens vermessen werden und dass diese in sogenannte Flurkarten eingezeichnet werden. Das Katasteramt ist dabei nicht nur für die geografische Erfassung von Flurstücken zuständig, sondern sammelt und katalogisiert auch weitere Informationen hierzu. So finden sich im Liegenschaftsbuch etwa Auskünfte zu Nutzung, Eigentümern sowie Eigentumsverhältnissen für die jeweiligen Liegenschaften.
Flurkarte, Flurstück, Liegenschaft und Co: Was bedeuten die Begriffe?
Wer sich erstmalig an das Katasteramt wenden muss, der wird von der Vielzahl an Begriffen sicherlich zunächst überfordert sein. Einen Überblick verschaffen die folgenden Begriffsdefinitionen:
- Flurstück: Ein Flurstück bezeichnet ein amtlich vermessenes Stück der Erdoberfläche. Das Flurstück stellt die kleinste Vermessungseinheit im Katastersystem dar. So kann ein Grundstück etwa aus mehreren Flurstücken bestehen. Jedes Flurstück ist einzigartig und erhält zur besseren Katalogisierung eine individuelle Flurstücksnummer.
- Flur: Eine Flur besteht aus mehreren Flurstücken.
- Gemarkung: Eine Gemarkung besteht aus mehreren Fluren.
- Liegenschaft: Vereinfacht gesagt ist Liegenschaft der juristisch korrekte Begriff für Grundstück. Dabei kann es sich um bebaute oder unbebaute Liegenschaften handeln. Ist das Grundstück bebaut, dann wird der Verbund aus Grundstück und Gebäude als Liegenschaft bezeichnet.
- Liegenschaftskarte / Flurkarte: Bei der Flur- oder Liegenschaftskarte handelt es sich um eine maßstabsgetreue Darstellung aller Liegenschaften. Sie regelt die Grundstücksgrenzen und dient dem Grundbuchamt als Vorlage. Mit der amtlichen Flurkarte erhalten Sie also eine Art Lageplan für Ihr Grundstück. Sie können anhand der Karte etwa genau erkennen, wie groß Ihr Grundstück wirklich ist und wo die Grenzen verlaufen.
- Katasterauszug / Flurstücksnachweis: Wenn Sie die Flurkarte beantragen, dann erhalten Sie lediglich geografische Informationen zum Grundstück. Der Katasterauszug oder Flurstücksnachweis enthält hingegen noch einige weitere Details, etwa zu Nutzung oder Eigentumsverhältnissen.
- Liegenschaftsbuch: Im Liegenschaftsbuch sind Informationen zu den einzelnen Liegenschaften enthalten, die über reine geografische Merkmale hinausgehen. So steht hier etwa, wie welches Grundstück verwendet werden kann (zum Beispiel rein als Wohnraum oder auch gewerblich nutzbar), wem welches Grundstück gehört und ob gegebenenfalls Dritte Rechte am jeweiligen Grundstück besitzen (zum Beispiel Wegerechte).
- Liegenschaftskataster / Kataster: Beim Liegenschaftskataster handelt es sich um die Sammlung aller Informationen zu den einzelnen Liegenschaften und Flurstücken. Das Liegenschaftskataster setzt sich zusammen aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch. Während dieses früher oft noch händisch geführt wurde, wird es aktuell zunehmend digitalisiert. Die zentrale Datenbank hierfür nennt sich Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).
Wann brauche ich das Katasteramt?
Das Katasteramt brauchen Sie immer dann, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, wenn Ihnen Informationen zu Ihrem Grundstück fehlen oder wenn Sie etwas daran verändern möchten. Hier einige Beispiele:
- Baufinanzierung bei Grundstücks- oder Immobilienkauf: Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie finanzieren wollen, dann müssen Sie der kreditgebenden Bank zahlreiche Unterlagen dazu vorlegen – darunter auch die Liegenschaftskarte mit Angabe der Flurstücksnummer.
- Teilung oder Erweiterung eines Grundstücks: Wenn Sie Ihr Grundstück verkleinern oder vergrößern möchten, dann müssen die neuen Grundstücke von einem Vermessungsingenieur amtlich vermessen werden. Dieser informiert das Katasteramt über den neuen Grenzverlauf, das wiederum einen sogenannten Fortführungsnachweis ausstellt. Dieser dient dem Grundbuchamt als Grundlage für die Aktualisierung des Grundbuchs.
- Vermessung von neuem Baugrund: Gänzlich neuer Baugrund muss vom Katasteramt erstmalig vermessen werden. Häufig kümmert sich die zuständige Gemeinde darum und übernimmt auch die Kosten für die Vermessung. Allerdings werden diese später in den Grundstückspreis einkalkuliert und so auf den Käufer umgewälzt.
- Nachbarschaftsstreitigkeiten: Nicht selten streiten Nachbarn über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze. Ein Blick ins Grundbuch hilft hier nicht, da dieses eher rechtliche Informationen zum Grundstück enthält. Bei derartigen Unstimmigkeiten können Sie beim Katasteramt eine Flurkarte beantragen und so endgültig klären, wo die Grenzen genau verlaufen.
- Eintragung von Neubauten: Wenn Sie ein Grundstück neu bebauen, dann muss das Katasteramt hierüber informiert werden. Der Neu- oder Anbau muss in die Liegenschaftskarte mit aufgenommen werden.
Katasterauszug und Flurkarte online beantragen: So geht’s!
Da die meisten Daten aus dem Liegenschaftskataster mittlerweile online hinterlegt sind, sind auch Antrag und Abruf verhältnismäßig einfach. Gerade wenn Sie lediglich eine Flurkarte mit den geografischen Informationen benötigen, können Sie diese oft einfach und bequem online beantragen und auch direkt im Anschluss an die Zahlung herunterladen.
Flur- oder Liegenschaftskarten enthalten in der Regel keine personenbezogenen Daten, weshalb jeder diese beantragen kann. Anders verhält es sich hingegen bei Flurstücks- oder Eigentumsnachweisen, bei denen auch Informationen über den Eigentümer hinterlegt sind. Um diese zu beantragen, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Sind Sie etwa selbst Eigentümer des jeweiligen Grundstücks, dann liegt dieses Interesse natürlich vor. Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, dann muss Ihre Kaufabsicht bereits relativ gefestigt sein, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Rechtliche Vorgaben gibt es hierzu allerdings nicht, weshalb jedes Katasteramt nach eigenem Ermessen entscheidet, ob Sie Zugang zu den Informationen erhalten oder nicht. Der Antrag für einen Flurstücks- oder Eigentümernachweis ist in der Regel schriftlich zu stellen, wobei ein formloses Schreiben reicht. Viele Katasterämter bieten online jedoch auch Vordrucke oder Formulare an, die Sie einfach ausfüllen und abschicken können.
Was kostet die Auskunft vom Katasteramt?
Die Vermessung von Flurstücken ist Ländersache und entsprechend gibt es auch keine klare Gebührenordnung. Stattdessen legt jedes Katasteramt die Kosten für Auskünfte selbst fest. Die folgenden Werte sollen Ihnen zur Orientierung dienen.
- Flurkarte: ca. 10–30 € (abhängig auch von Größe und Format)
- Liegenschaftskarte: ca. 10–60 €
- Flurstücks- oder Eigentümernachweis: ca. 10 € je Flurstück
- Bestandsnachweis: ca. 15–35 € je Liegenschaft
Fazit: Das Katasteramt kümmert sich um die Vermessung von Grundstücken
Kein Grundstück bleibt im Kataster unerfasst. Damit dies allzeit gewährleistet wird, kümmert sich das Katasteramt um die Vermessung von Grund- und Flurstücken, um die Katalogisierung der zugehörigen Informationen sowie um die Erstellung von Karten. Sind Sie sich etwa nicht sicher, wo genau Ihre Grundstücksgrenzen verlaufen, können Sie die zugehörige Flurkarte für wenig Geld online beantragen und so Klarheit schaffen. Dies hilft etwa bei Streitigkeiten mit dem Nachbar. Auch wenn Sie ein Haus bauen oder ein Grundstück teilen möchten, kommen Sie um das Katasteramt nicht herum. Immerhin kann nur so sichergestellt werden, dass alle Daten im amtlichen Kataster jederzeit aktuell sind.
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