Grundstück vermessen – alles über Ablauf und Kosten
Der Bauplatz ist gefunden, die Baufirma beauftragt – doch bevor Bauherren mit ihrem Vorhaben starten, muss das Grundstück vermessen werden. Auch in anderen Fällen kann eine Grundstücksvermessung erforderlich werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Grundstück vermessen wird, was das kostet und welche Arten der Vermessung es gibt.
Wann muss ein Grundstück vermessen werden?
Bei einem Neubau sind 3 Grundstücksvermessungen zu folgenden Terminen vorgeschrieben:
- Vor dem Bau
- 14 Tage nach Baubeginn
- Gebäudevermessung nach Fertigstellung des Vorhabens
Es ist nicht möglich, ein Neubauvorhaben zu starten, ohne dass eine Vermessung erfolgt ist. Auch wenn durch die Teilung eines Grundstücks mehrere neue Grundstücke entstehen, ist die Messung verpflichtend.
In anderen Fällen sind amtliche Messdaten in der Regel bereits bekannt und eine Grundstücksvermessung wird nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen. Das kann bei Streitigkeiten unter Nachbarn vorkommen, bei denen die Neuvermessung für Klarheit sorgt. Ein fehlender Grenzstein oder veraltete Messdaten können ebenfalls dazu führen, dass eine Neuvermessung erfolgt.
Welche Arten gibt es bei einer Grundstücksvermessung?
Es gibt 4 verschiedene Arten der Grundstücksvermessung:
- Grenzvermessung: Vermessung bei unklarem Grenzverlauf, Abgleich mit dem Liegenschaftskataster, Neuaufstellung von Grenzsteinen und Korrektur falscher Markierungen. Bei einem gemeinsamen Termin informiert der Grundstücksvermesser alle Nachbarn über die neuen Grenzen.
- Grenzfeststellung: Veraltete Angaben im Liegenschaftskataster werden korrigiert. Wurden die alten Daten nicht mit modernen Methoden ermittelt, gelten sie als nicht festgestellt. Daher ist eine neue Ermittlung des Grenzverlaufs erforderlich und neue Grenzmarkierungen werden gesetzt. Alle beteiligten Grundstückseigentümer müssen die neuen Werte anerkennen, die danach ins Grundbuch eingetragen werden.
- Grenzanzeige: Der Vermessungsingenieur kontrolliert die Grenzen anhand eines Katasternachweises vor Ort rechtsunverbindlich. Nach Prüfung erhalten die Grenzsteine eine entsprechende Markierung.
- Teilungsvermessung: Bei der Teilung eines Grundstücks in mehrere Parzellen wird die Teilungsvermessung vorgenommen. Dabei werden neue Abmarkungen gesetzt und die Angaben in eine Grenzniederschrift aufgenommen, die der Eigentümer unterzeichnet. Danach erfolgt die Änderung im Grundbuch.
Wer führt die Grundstücksvermessung durch?
Das Katasteramt und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind für diese Aufgabe zuständig. Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Grundstück vermessen lassen möchten, müssen Sie sich also an ein anerkanntes Vermessungsbüro wenden.
Wie ist der Ablauf einer Grundstücksvermessung?
Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen möchten, werden in der Regel folgende Schritte durchgeführt:
- Beauftragung eines Vermessungsingenieurs
- Prüfung des Vorhabens
- Beratung
- Vorbereitung der Vermessung (Zusammenstellung und Beschaffung der Unterlagen)
- Durchführung der Vermessung (Prüfung vorhandener Grenzen, Lokalisierung von Grenzmarkierungen)
- Auswertung der Ergebnisse
- Durchführung eines Grenztermins vor Ort (bestenfalls in Anwesenheit aller Beteiligten)
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Vermessungsamt
- Prüfung der Dokumente durch das Vermessungsamt
- Übernahme der Angaben in das Liegenschaftskataster und Aktualisierung der Flurkarte
- Mitteilung über die Eintragungen an den Grundstückseigentümer oder das Vermessungsbüro
- Information an das Grundbuchamt über die Änderungen
- Änderung der Grundbuchdaten
Was kostet es, ein Grundstück zu vermessen?
Grundlage für die Kosten der Grundstücksvermessung sind die Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer. Dabei ist die Höhe der Rechnung von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Art der Vermessung
- Größe der Fläche
- Lage des Grundstücks
- Anzahl der Grenzpunkte
- Art der auszufertigenden Dokumente
- Höhe des in jedem Fall zu zahlenden Sockelbetrags
- Bodenwert
- Vermessung von Baulasten
Bei einem Einfamilienhaus als Neubau müssen Sie mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro für die Grundstücksvermessung rechnen. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der die Vermessung beauftragt, auch für die Kosten aufkommt. Nur der Eigentümer oder eine von ihm autorisierte Person kann die Vermessung in Auftrag geben. Sind bei einem Verkauf beide Parteien an der Vermessung interessiert, werden die Kosten häufig geteilt. Oftmals wird die Einigung auch in den Kaufvertrag aufgenommen.
Geht es um die Errichtung oder Wiederherstellung von Grenzzeichen, sind Nachbarn verpflichtet, die hälftigen Kosten zu tragen.
Fazit: Kein Bauvorhaben ohne Vermessung
Ohne eine Grundstücksvermessung sind Bauvorhaben oder Grundstücksteilungen nicht durchführbar. Die Angaben dienen als Grundlage für Eintragungen im Liegenschaftskataster und damit auch im Grundbuch, sofern es sich um eine sogenannte hoheitliche Vermessung handelt. Diese Eintragungen sichern den Rechtsfrieden und helfen dabei, das Eigentum jedes Grundstückseigentümers genau zu markieren und kenntlich zu machen.
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