GEG statt EnEV – Gründe und Hintergründe
Schon seit Jahrzehnten beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Energieverbrauch und der Energieeffizienz von Immobilien: Nach und nach wurden die Gesetze dazu den aktuellen Bedürfnissen und dem Stand der Technik angepasst. Eine kleine Übersicht zur Geschichte der deutschen Energiespargesetze und zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Gebäudeenergiegesetz statt Energieeinsparverordnung
Am 1. November 2020 war es so weit: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzte mehrere andere Gesetze bzw. Verordnungen, nämlich
- die Energieeinsparverordnung (EnEV)
- das EnergieEinsparungsGesetz (EnEG)
- das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG)
Die Zusammenfassung der Gesetze und Verordnungen sorgt für eine bessere Übersichtlichkeit für Bauherren und Immobilieneigentümer. Bei der Zusammenlegung wurden die bisherigen Regelungen überarbeitet: Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass vor jeder energetischen Sanierung und jedem Neubau ein Energieberater konsultiert werden muss. Er soll gewährleisten, dass sich die (angehenden) Immobilienbesitzer für die beste Option entscheiden. Zudem gibt es einige Neuerungen zu
- in der Immobilie genutzten erneuerbaren Energien
- der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- der Überprüfung der energetischen Anforderungen von (Neben-)Gebäuden ab 2023
- den sogenannten Quartierslösungen (mehrere räumlich zusammenhängende Gebäude können gemeinschaftlich betrachtet werden)
- Details im Energieausweis (Informationen zum CO2-Ausstoß des Gebäudes)
- Informationen zu möglichen staatlichen Förderungen
- Sonderfällen
Befürchtungen, dass die Anforderungen an Neubauten und Sanierungen strenger würden und damit mehr Kosten verursachen könnten, haben sich nicht bewahrheitet.
So haben sich die Energiespargesetze in Deutschland entwickelt
Das erste Energiespargesetz Deutschlands stammt aus dem Jahr 1976. Mit der Vorgabe, den Energieverbrauchs zu senken, wollte man den steigenden Energiekosten begegnen. 1977 wurde daher die Wärmeschutzverordnung erlassen: Sie schrieb einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vor und wurde sowohl 1984 als auch 1995 angepasst. Sie wurde, ergänzt durch die Heizungsanlagen-Verordnung vom 1. Oktober 1978, die Energieeinsparung durch Heizungsanlagen ermöglicht. Auch diese Verordnung wurde den Gegebenheiten mehrfach angepasst, das letzte Mal 1998.
Das Energieeinsparungsgesetz
Das EnEG, das erstmalig 1976 erlassen wurde, erlaubte es der Bundesregierung, bestimmte Details des Wärmeschutzes zu regeln. Auf diese Weise sollten theoretisch vermeidbare Energieverluste beim Kühlen und beim Heizen auch in der Praxis vermieden werden.
Das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz
Im Jahr 2009 wurde das EEWärmeG in Deutschland verabschiedet. Es schrieb vor, dass beim Neubau von Gebäuden zukünftig die Verwendung erneuerbarer Energien Pflicht sei. Ziel war es, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme- und Kälteenergie für Gebäude aus erneuerbaren Quellen stammen sollte.
Eine neue Ära: Die EnEV
Seit dem 1. Februar 2002 galt in Deutschland die Energieeinsparverordnung. Sie bezog erstmalig die Anlagentechnik in die Energiebilanz einer Immobilie mit ein. Dafür wurden die Verluste beim Erzeugen, Verteilen, Übergeben und Speichern der Wärme notiert. Zudem wurde der Energiebedarf der Immobilien erstmalig primärenergetisch bewertet. Dies erlaubte es, dass eine schwache Heizung durch eine starke Dämmung ausgeglichen werden konnte und umgekehrt. Die EnEV berücksichtigte die solare Gewinnung von Wärme und verankerte zudem Regelungen für den sommerlichen Wärmeschutz.
Für Neubauten galt als Anforderungsgröße der Jahresprimärenergiebedarf von Referenzhäusern mit einer bestimmten vorgegebenen Technik. Für den Wärmeverlust gab es zudem Grenzwerte.
Über die Jahre hinweg gab es in der EnEV mehrere große Änderungen: 2007 etwa gab es Neuerungen zu Energieausweisen für bestehende Gebäude, während es 2009 eine ganze Reihe neuer Regeln in Kraft trat, etwa
- die Senkung des Primärenergiebedarfs bei Sanierungen für bestehende Gebäude und Neubauten um 30 %
- die Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung bei Neubauten um rund 15 %
- die Verpflichtung zur Dämmung der Dachböden, wenn die Bewohner nach 2002 in das Haus gezogen waren
- die Verpflichtung zum Austausch über 30 Jahre alter Nachtspeicherheizungen bis zum Jahr 2020
- Regelungen für Klimaanlagen
- strengere Überwachung der Umsetzung der Verordnung (durch Schornsteinfeger beispielsweise)
- einheitliche Bußgelder
Weitere Änderungen von 2013, die am 1. Mai 2014 in Kraft traten, senkten erneut den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten. Es wurde festgelegt, dass zahlreiche Heizkessel, die mehr als 30 Jahre alt waren, ausgetauscht werden mussten. Allerdings gab es in diesem Zusammenhang sehr viele Ausnahmen, die verschiedentlich scharf kritisiert wurden. Weiterhin gab es zahlreiche Änderungen im Energieausweis und die Einführung von Stichprobenkontrollen dieser Ausweise.
2016 wurde die EnEV 2013 noch einmal abgeändert: Für Neubauten galten nun höhere Standards. Diese Neuerung sollte Deutschland dabei helfen, bis zum Jahr 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen.
Fazit: Das GEG hält mit den Entwicklungen Schritt
Die Notwendigkeit zur Einsparung von Energie im Hausbau oder bei der Sanierung ist in Deutschland schon lange ein Thema. Allerdings müssen die entsprechenden Gesetze den aktuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten durch die fortschreitende Technik immer wieder angepasst werden. Nachdem es seit 2002 die EnEV gegeben hatte, wurde sie für die bessere Übersichtlichkeit für Bauherren und Immobilieneigentümer mit dem EnEG und dem EEWärmeG zusammengelegt, aktualisiert und in das GEG umgewandelt. Somit sind alle wichtigen Vorschriften in einem Gesetz zusammengefasst.
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