Eigenheimförderung: nicht nur KfW-Förderung für den Neubau
Mit einem Hausbau oder Hauskauf investieren Sie in die eigene Altersvorsorge. Es verwundert daher nicht, dass Bund und Länder dieses Vorhaben nur allzu gerne bezuschussen. Von zinsgünstigen Darlehen bis hin zu großzügigen Bonuszahlungen: Ihnen stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Wahl, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Die KfW-Förderung für Neubau und Hauskauf ist zwar der bekannteste, aber bei weitem nicht der einzige Weg, an öffentliche Mittel zu kommen.
KfW-Förderung
Die Darlehen und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – zählen vermutlich zu den bekanntesten Arten der Eigenheimförderung. Die KfW unterhält zahlreiche unterschiedliche Programme und greift somit nicht nur Bauherren und Immobilienkäufern tatkräftig unter die Arme. Zusätzlich können Sie die KfW-Förderung beispielsweise beantragen, wenn Sie nach einem Hauskauf eine Bestandsimmobilie energieeffizient sanieren oder altersgerecht umbauen möchten.
Die KfW vergibt sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Zuschüsse, die Sie teils nicht zurückzahlen müssen. Gerade junge Menschen profitieren außerdem von den tilgungsfreien Anlaufjahren: Hierbei werden in den ersten paar Jahren lediglich die Kreditzinsen, nicht aber die Tilgungsrate fällig. Dies sorgt für eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Um herauszufinden, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen, können Sie den Online-Produktfinder der KfW nutzen. Dabei müssen Sie die Fördermittel jeweils vor Beginn der Maßnahmen beantragen. Zuschüsse beantragen Sie am besten direkt über die KfW. Für zinsgünstige KfW-Darlehen sollten Sie sich an die Bank wenden, über die Ihr regulärer Immobilienkredit läuft.
KfW-Förderung: die wichtigsten Infos im Überblick
- Was wird gefördert? Immobilienkauf, Haus- bzw. Neubau, Umbaumaßnahmen (z. B. energieeffizientes Sanieren, altersgerechter Ausbau)
- Wer wird gefördert? Grundsätzlich kann jeder eine KfW-Förderung beantragen.
- Welche Art der Förderung wird angeboten? Darlehen und Zuschüsse
- Wo kann ich die Förderung beantragen? Zuschüsse direkt über die KfW, Darlehen über die durchleitende Bank
BAFA-Förderung
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst der Staat Immobilienvorhaben direkt. Primär fördert das BAFA die energieeffiziente Sanierung von Bestandsbauten sowie andere Investitionen in erneuerbare Energien. Zuschüsse erhalten Sie unter anderem für:
- Austausch einer alten Heizungsanlage
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
Die BAFA vergibt ausschließlich Zuschüsse und keine Darlehen. Beantragen können Sie die Förderung über das Bundesamt selbst. Hierbei ist – wie bei den meisten anderen Fördermöglichkeiten auch – zu bedenken, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss.
BAFA-Förderung: die wichtigsten Infos im Überblick
- Was wird gefördert? Investitionen in erneuerbare Energien
- Wer wird gefördert? Grundsätzlich kann jeder eine BAFA-Förderung beantragen.
- Welche Art der Förderung wird angeboten? Zuschüsse
- Wo kann ich die Förderung beantragen? Direkt beim BAFA
Eigenheimförderung der Bundesländer und Kommunen
Was viele nicht wissen: Hausbau, Immobilienkauf und Co. werden nicht nur auf Bundesebene gefördert. Auch den einzelnen Bundesländern und Kommunen steht ein gewisses Budget zur Verfügung, das sie regelmäßig in die finanzielle Unterstützung von Bauherren und Immobilienkäufern investieren.
Die Bundesländer und Kommunen entscheiden dabei selbst, wem sie das Geld auf welche Weise zur Verfügung stellen. Häufig greifen sie dabei vorrangig Familien beim Hausbau oder Hauskauf unter die Arme. Auch Einkommensschwache werden im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes gerne unterstützt. Unter Umständen können Sie Fördermittel aber auch dann beantragen, wenn Sie den Wohnwert einer Bestandsimmobilie verbessern. So unterstützen zahlreiche Kommunen und Bundesländer beispielsweise Schwerbehinderte beim barrierefreien Ausbau ihrer Immobilie.
Wenn Sie sich für Mittel zur Eigenheimförderung auf Länder- oder Kommunalebene interessieren, sollten Sie sich am besten direkt beim Landratsamt oder bei Ihrer Kommune erkundigen.
Fördermittel der Bundesländer und Kommunen: die wichtigsten Infos im Überblick
- Was wird gefördert? Je nach Bundesland/Kommune unterschiedlich
- Wer wird gefördert? Je nach Bundesland/Kommune unterschiedlich, bevorzugt aber Familien und Einkommensschwache
- Welche Art der Förderung wird angeboten? Je nach Bundesland/Kommune unterschiedlich
- Wo kann ich die Förderung beantragen? Beim Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten dem zuständigen Referat
Bausparvertrag
Beim Bausparvertrag handelt es sich um einen wahren Klassiker der Immobilienfinanzierung, der meist bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird und außerdem vom Staat für die Eigenheimförderung genutzt wird. Dabei zahlen Sie so lange in Ihren Vertrag ein, bis Sie eine bestimmte Bewertungszahl erreicht haben. Haben Sie genug Geld angespart, ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Sie erhalten Ihre Einzahlungen inklusive Zinsen dann zurück und haben Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, welches Ihnen jedoch ausschließlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken zur Verfügung steht. So können Sie den Bausparkredit beispielsweise für den Hausbau, Wohnungs- und Hauskauf, aber auch zur Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie nutzen.
Um Bausparen attraktiver zu machen, unterstützt der Staat das Vorhaben durch unterschiedliche Zuschüsse, allen voran die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Bei beiden Fördermöglichkeiten müssen Sie jedoch bedenken: Lösen Sie Ihren Bausparvertrag auf oder verwenden Sie das Darlehen nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Fördermittel.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage richtet sich an Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden maximal 17.900 Euro und bei Ehepaaren 35.800 Euro beträgt. Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag ein, erhalten Sie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Der Zuschuss ist gedeckelt und beläuft sich auf maximal 43 bzw. 86 Euro pro Jahr.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie kann ebenfalls als Mittel der Eigenheimförderung eingestuft werden. Sie können Sie beantragen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen als Alleinstehender bei höchstens 35.000 Euro oder als Ehepaar höchstens 70.000 Euro liegt. Wie bei der Arbeitnehmersparzulage ist auch hier der Zuschuss gedeckelt. So erhalten Sie pro Jahr maximal 70 bzw. 140 Euro.
Bauspar-Fördermittel: die wichtigsten Infos im Überblick
- Was wird gefördert? Wohnwirtschaftliche Zwecke (v. a. Hauskauf, Hausbau oder Sanierung einer Immobilie)
- Wer wird gefördert? Bausparer mit niedrigem oder mittlerem zu versteuernden Einkommen
- Welche Art der Förderung wird angeboten? Zuschüsse
- Wo kann ich die Förderung beantragen? Bausparkasse
Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester – auch Eigenheimrente genannt – zahlen Sie einen Teil Ihres Einkommens in einen Riester-Vertrag ein. Sie erhalten dafür sowohl staatliche Zuschüsse als auch steuerliche Vorteile, da Sie die Einzahlungen als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Die Riester-Förderung können Sie entweder dafür nutzen, um diese in einen Bausparer einzuzahlen oder um damit einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen.
Ein Wohn-Riester-Vertrag ist allerdings an zahlreiche Konditionen geknüpft und steht daher als Instrument der Eigenheimförderung relativ stark in der Kritik. So müssen Sie die Immobilie beispielsweise dauerhaft selbst bewohnen. Auch müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens in den Wohn-Riester einzahlen. Aufgrund zusätzlicher Zuschüsse für Kinder eignet sich der Wohn-Riester vor allem für einkommensschwache Familien.
Wohn-Riester: die wichtigsten Infos im Überblick
- Was wird gefördert? Wohnwirtschaftliche Zwecke (v. a. Kauf, Bau oder Sanierung einer Immobilie)
- Wer wird gefördert? Riester-Förderberechtigte (v. a. wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt)
- Welche Art der Förderung wird angeboten? Zuschüsse
- Wo kann ich die Förderung beantragen? Deutsche Rentenversicherung
Baukindergeld
Beim Baukindergeld handelte es sich um eine befristete Förderung für Familien, die im Jahr 2018 eingeführt wurde. Über zehn Jahre lang zahlt die Bundesregierung förderberechtigten Familien, die bis Ende 2022 ihren Antrag gestellt haben, 1.200 Euro pro Jahr und Kind. So ergibt sich insgesamt eine Fördersumme von mindestens 12.000 Euro pro Familie.
Das Baukindergeld ist Ende 2022 ausgelaufen, da die Fördermittel aufgebraucht sind. Ursprünglich war die Möglichkeit einer Antragstellung bis Ende 2023 vorgesehen.
Als Ersatz für das Baukindergeld ist ab Juni 2023 eine neue Wohneigentumsförderung für Familien geplant. Dafür hat der Bund 350 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen.
(Stand: Januar 2023)
Eigenheimförderung durch die Kirche
Nicht nur der Staat, sondern auch die Kirche bietet Fördermöglichkeiten an. So können Sie unter Umständen auch über Ihre Kirche zinsgünstige Darlehen für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims beantragen. Weitaus verbreiteter ist jedoch eine andere Art der kirchlichen Eigenheimförderung: das Erbbaurecht.
Vereinfacht gesagt, verpachtet Ihnen die Kirche hierbei ein Grundstück, auf dem Sie bauen dürfen. Die Kirche ist Eigentümerin des Grundstücks, während Sie Eigentümer der Immobilie sind. Da der Erbbauvertrag meist über mehrere Jahrzehnte geschlossen wird, müssen Sie nicht befürchten, dass Sie schon wenige Jahre nach Vertragsschluss wieder ausziehen müssen. Allerdings müssen Sie bedenken, dass Ihre Immobilie nach Ablauf der Vertragsdauer zum Eigentum der Kirche wird. Sie oder Ihre Erben erhalten dafür lediglich eine zuvor vereinbarte Ausgleichszahlung, die im Regelfall jedoch klar unter dem Wert der Immobilie liegt. Rechnen Sie daher gut durch, ob sich das Erbbaurecht in Ihrem Fall wirklich lohnt.
Fazit: Lassen Sie sich Zuschüsse und günstige Darlehen nicht entgehen!
Es gibt zahlreiche verschiedene Arten der Eigenheimförderung, die sich wiederum an ganz unterschiedliche Zielgruppen richten. Zwar kostet es etwas Zeit und Mühe, sich über alle Fördermöglichkeiten zu informieren, doch sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Sei es die klassische KfW-Förderung oder ein zinsgünstiges Darlehen Ihrer Kommune: Nahezu jedermann kann den Traum von den eigenen vier Wänden durch geeignete Finanzspritzen etwas günstiger gestalten.
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