Bauherrenschutzpolice – falls der Bauträger insolvent geht

Ein Mann unterzeichnet eine Bauherrenschutzpolice

Bei einem Bauvorhaben kann einiges schiefgehen. Wenn der Bau plötzlich stillsteht und die Handwerker ihre Arbeit einstellen, droht unter Umständen die Insolvenz des Bauträgers. Bauherren stehen in diesem Fall vor großen Problemen. Die Bauherrenschutzpolice bietet Sicherheit vor den finanziellen Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Bauträgerversicherung abdeckt, wer sie abschließen sollte und welche Vor- und Nachteile die Police bietet.

Was ist eine Bauherrenschutzpolice?

Wenn der Bauträger während der Bauphase bankrottgeht und Insolvenz anmelden muss, wird der Bau nicht wie vorgesehen fertiggestellt. Bauherren müssen nun versuchen, das Vorhaben auf eigene Kosten fertigzustellen. Durch die Verzögerung können erhebliche Mehrkosten entstehen. Die Bauherrenschutzpolice greift bei der Insolvenz des Bauträgers und leistet bis zu 50.000 Euro, allerdings lediglich für privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhaushälften.

Was deckt die Bauherrenschutzpolice ab?

Die Bauherrenschutzpolice deckt Mehrkosten ab, die im Zusammenhang mit einer Bauträgerinsolvenz stehen. Ein Überblick über die Leistungen der Bauherrenschutzpolice:

  • Übernahme von Mehrkosten
  • Kostenerstattung für Mängelbeseitigung
  • Leistungen für Schäden, die bis zu 5 Jahre nach Abnahme auftreten

Auch nach Zahlung der Schlussrate können Mängel und Schäden auftreten. Ist der Bauträger in der Zwischenzeit in Insolvenz gegangen, haben Sie als Bauherr kaum Chancen auf eine Mängelbeseitigung oder eine Kostenerstattung. In diesen Fällen greift ebenfalls der Versicherungsschutz der Police.

Gut zu wissen: Die Bauherrenschutzpolice sieht in der Regel eine Selbstbeteiligung des Versicherten vor, die üblicherweise 500 oder 1.000 Euro beträgt.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz der Bauherrenschutzpolice?

Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Baufertigstellung entstehen, endet der Versicherungsschutz mit der Fertigstellung des Vorhabens. Geht es um Schäden durch Mängel, die erst im Nachhinein auftreten, erlischt der Versicherungsschutz üblicherweise nach 5 Jahren und einem Monat.

Wer sollte die Bauherrenschutzpolice abschließen?

Mit einem Bauträger ist der Weg in die eigenen vier Wände besonders einfach. Als Bauherr müssen Sie sich um nichts kümmern – der Bauträger übernimmt die komplette Organisation. Auch der Kauf des Grundstücks und die Planung sind Teil der Leistungen. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Festpreis. Problematisch wird es, wenn der Bauträger den Auftrag nicht mehr erfüllen kann. Durch Zahlungen nach Baufortschritt vermeiden Sie zwar, dass das Unternehmen mehr Geld erhält, als der Bau aktuell wert ist, aber wenn Sie einen neuen Bauunternehmer suchen müssen, entstehen Mehrkosten.

Wer mit einem Bauträger baut, liegt mit dem Abschluss der Bauherrenschutz richtig. Auch wenn Sie mit nur einem Generalunternehmer zusammenarbeiten, der sich um alle Arbeiten auf der Baustelle kümmert, ist die Police eine gute Wahl.

Tipp: Wichtig ist, Abschlagszahlungen nur dem Baufortschritt entsprechend an den Bauträger zu zahlen. Wenn Sie höhere Beträge zahlen, gibt es keinen Gegenwert und das Geld ist im schlimmsten Fall verloren.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Versicherung gegen Insolvenz des Bauträgers?

Der Abschluss der Absicherung bietet für den Bauherren verschiedene Vorteile. Neben den Kostenerstattungen für Mehrkosten ist besonders der Schutz bei später auftretenden Baumängeln hervorzuheben.

Nachteilig sind die zusätzlichen Kosten, die Bauherren für den Abschluss der Police entstehen.

Was kostet die Bauherrenschutzpolice?

Die Kosten der Versicherung gegen Insolvenz des Bauträgers sind abhängig von der Versicherungssumme. Üblich sind Absicherungen bis zu 50.000 Euro. Der Einmalbetrag liegt bei rund 5,35 Prozent der Versicherungssumme, das heißt, bei einer Absicherung von 50.000 Euro werden knapp 2.700 Euro fällig.

Fazit: Bauherrenschutzpolice für Bauherren, die auf Nummer sicher gehen wollen

Der Bankrott des Bauträgers ist der Albtraum jedes Bauherren. Genau hier greift die Bauherrenschutzpolice, die Mehrkosten und Schadenbeseitigungen bei einer Insolvenz des Bauträgers auffängt. Ob der Schutz für Sie erforderlich ist, sollten Sie aufgrund der recht hohen Versicherungsprämien überdenken. Legt der Bauträger eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vor, übernimmt die Bank des Bauträgers die Verpflichtung, bei einem Zahlungsausfall zu leisten, und steht auch für spätere Mängel ein.

Bei einer Bauträgerbürgschaft besteht die Bürgschaft auch für die Fertigstellung des Bauvorhabens. Wer eine entsprechende Absicherung seitens des Bauträgers erhält, kann auf den Schutz der Bauherrenschutzpolice verzichten. Letztlich muss also abgewogen werden, ob Sie mehr für einen solventen Bauträger mit entsprechenden Bankbürgschaften ausgeben oder weniger für den Bauträger ohne zusätzliche Absicherungen bezahlen und dafür die Bauherrenschutzpolice abschließen.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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