Bauherrenhaftpflicht – alle Infos auf einen Blick
Die Bauherrenhaftpflicht kann Sie während des Hausbaus von einer Sorge befreien. Kommen nämlich Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden, haften Sie selbst dafür mit Ihrem Privatvermögen. Je nachdem, um was für einen Schaden es sich handelt, kann das leicht zum finanziellen Ruin führen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko für Sie ab.
Wie lange gilt die Bauherrenversicherung?
Sie können die Bauherrenhaftpflicht schon direkt nach dem Kauf des Grundstücks abschließen. Sie umfasst im Normalfall auch eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung und greift daher auch, wenn sich jemand auf oder in unmittelbarer Umgebung von Ihrem Grundstück verletzt. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie vergessen, dass Ihnen der winterliche Räumdienst auch vor Ihrem Grundstück obliegt. Stürzt hier jemand auf dem nicht geräumten Bürgersteig, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die Behandlungskosten.
Wie lange die Police wirksam sein soll, können Sie mit dem Versicherungsgeber besprechen. In vielen Fällen bietet dieser aber Policen mit einer Länge von zwei Jahren an. Da es je nach Art des Baus von der Planung bis zum Einzug oft rund ein Jahr dauert, sind in dieser Frist auch Verzögerungen mit eingeplant. Diese treten beispielsweise dann auf, wenn das Wetter eine Bauunterbrechung erfordert oder wenn Arbeiten länger dauern, sodass der Bauplan auch für andere Gewerke in Verzug gerät. Letzteres passiert häufig, wenn Sie den Hausbau mit Eigenleistung planen.
Die Bauherrenhaftpflicht erlischt mit der Bauabnahme. Ist das Haus also fertiggestellt und Sie ziehen ein, greift die Versicherung nicht mehr. Jetzt wird eine normale Haftpflichtversicherung nötig.
Diese Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab
Schäden, die Dritte auf oder an Ihrer Baustelle erleiden, werden von der Bauherrenhaftpflicht bezahlt. Die Abdeckung bezieht sich auf
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Auf einer Baustelle kann leicht etwas schiefgehen: Herabfallende Gegenstände können Menschen verletzen, Baugerüste können einstürzen und darunter stehende Gegenstände beschädigen, Menschen können in Gruben fallen usw. Diese Risiken zu eliminieren, ist unmöglich. Sie als Bauherr haften ohne entsprechende Versicherung im Schadensfall jedoch mit Ihrem Privatvermögen – und das kann teuer werden. Verletzt sich hier jemand schwer, muss er ins Krankenhaus und vielleicht sogar in die Reha. Unter Umständen braucht er eine Umschulung oder gar eine lebenslange Rente. Wenn Sie entsprechend versichert sind, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht all diese Kosten.
Stürzt beispielsweise ein schwerer Gegenstand vom Gerüst auf ein parkendes Auto, zahlt die Bauherrenhaftpflicht nicht nur die Reparatur für diesen Sachschaden: Der Besitzer des Autos benötigt für die Zeit, in der sein Wagen in der Werkstatt ist, ein Ersatzfahrzeug. Die Kosten dafür werden ebenfalls von der Versicherung übernommen, da es sich um einen Vermögensschaden handelt. Handelt es sich um einen Totalschaden, zahlt die Versicherung den Zeitwert.
Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Bauherrenhaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche an Sie abwehrt. Das tut sie natürlich aus eigenem Interesse, aber Sie profitieren dennoch. Die Versicherung zahlt
- Gutachter
- Zeugen
- Anwälte
- Reisekosten
- Gerichtskosten
die in diesem Zusammenhang für Sie fällig werden.
Architekt und Baufirma sind nicht (allein) verantwortlich
Wenn Sie das Haus von einem Architekten planen und von einer Baufirma bauen lassen, stehen Sie als Bauherr dennoch in der Verantwortung, dass auf dem Bau alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Sie können also nicht sagen, dass Sie mit dem Bau nichts zu tun hätten , weil Sie alles in die Hände von Experten gelegt haben. Gegenteilig ist es Ihre Pflicht, die Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle zu überprüfen und gegebenenfalls die Baufirma anzuweisen, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Aufgrund der geltenden gesamtschuldnerischen Haftung kann der Geschädigte sich an den Architekten, an die Baufirma und an Sie wenden, um Schadenersatz geltend zu machen. Entsprechend sind Sie nie ganz ohne Verantwortung. Der Versicherungsschutz ist also auch dann sinnvoll, wenn Sie mit dem Bau nur wenig zu tun haben.
Wenn Unbefugte zu Schaden kommen
Häufig treffen Schäden auf der Baustelle Bauarbeiter oder befreundete Helfer. Tatsächlich werden Sie aber auch zur Kasse gebeten, wenn Unbefugte sich auf Ihrem Grundstück verletzen: Sie müssen nämlich dafür Sorge tragen, dass die Baustelle gut gesichert ist. Das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ Ihre Haftung tatsächlich aber nicht aus. Es muss zunächst geprüft werden, ob Sie Ihren Sicherungspflichten in ausreichendem Maße nachgekommen sind und wieso es den Kindern möglich war, auf die Baustelle zu gelangen.
Diese Schäden deckt die Bauherrenhaftpflicht nicht ab
Es gibt einige Schäden, die von der Bauherrenhaftpflicht nicht ersetzt werden, nämlich solche durch
- Diebstahl von nicht befestigten Gegenständen (Werkzeug, Baumaterialien etc.)
- Feuer (dafür gibt es eigens die Feuer-Rohbauversicherung)
- einen veränderten Grundwasserspiegel
Auch Schäden, die Sie selbst und Angehörige Ihres Haushalts erleiden, werden nicht von dieser Versicherung bezahlt. Hinzukommt, dass Schäden insgesamt nicht versichert sind, die Sie vorsätzlich oder durch Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflichten ermöglicht haben.
Bauherrenhaftpflicht: Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab
Es gibt keine pauschale Aussage zu den Kosten der Bauherrenhaftpflicht. Sie finden günstige Angebote im zweistelligen Bereich, aber auch deutlich teurere. Als ungefähre Faustregel können Sie sich ein Tausendstel der gesamten Bausumme merken (bei Baukosten von 350.000 Euro wären das also 350 Euro). Das gilt allerdings nur, wenn Sie keine Eigenleistung mit versichern möchten – diese treibt den Preis in die Höhe.
Auch die Versicherungssumme hat einen Einfluss auf die Kosten. Da die Schäden teilweise sehr hoch ausfallen, ist es ratsam, diese nicht zu niedrig anzusetzen. Je nachdem, wen Sie fragen, bekommen Sie unterschiedliche Ratschläge: Manche halten zwei bis drei Millionen Euro Versicherungssumme für ausreichend, andere empfehlen fünf Millionen.
Tatsächlich gibt es viele verschiedene Anbieter für eine Bauherrenhaftpflicht. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und achten Sie dabei auch auf die Leistungsausschlüsse: Das günstigste Angebot kann sich im Nachhinein doch als teuer herausstellen, falls etwas passiert und genau dieser Schaden nicht abgedeckt wird.
Die Kosten werden zumeist als Gesamtsumme nach Vertragsabschluss fällig. Das heißt, dass Sie einmal zahlen und dann bis zum Ende der Laufzeit keinen Gedanken mehr daran verschwenden müssen.
Ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Ja, es ist sinnvoll, diese Versicherung abzuschließen, auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Das gilt übrigens nicht nur für diejenigen, die ein neues Haus bauen, sondern auch für jeden, der größere Umbauten plant. Das kann beispielsweise ein An- oder Ausbau eines bestehenden Gebäudes sein, aber auch die nachträgliche Dämmung eines alten Hauses.
Die Kosten für die Versicherung sind verhältnismäßig gering. Das Risiko hingegen, dass jemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt, ist immer gegeben. Und es kann schnell passieren, dass die Kosten für die Schäden sehr hoch ausfallen. Daher ist die Absicherung durch die Bauherrenhaftpflicht ratsam – sie sorgt dafür, dass Sie sich während der sowieso schon stressigen Bauzeit nicht auch noch über einen drohenden Ruin Gedanken machen müssen.
Fazit: Die Bauherrenhaftpflicht minimiert Ihr Risiko
Wo immer gebaut wird, kann es leicht zu Unfällen kommen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden können in diesem Zusammenhang schnell sehr hohe Kosten verursachen. Als Bauherr sind Sie ebenso haftbar wie Bauunternehmen und Architekt. Daher kann die Versicherung Sie im Ernstfall vor einem finanziellen Ruin bewahren. Achten Sie darauf, die Bauherrenhaftpflichtversicherung frühzeitig abzuschließen und vergleichen Sie die Konditionen der infrage kommenden Angebote. Bedenken Sie, dass Sie als Bauherr verpflichtet sind, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen oder anzuordnen und zu überprüfen!
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