Mieterselbstauskunft – alles Wissenswerte für Vermieter
Mit der Mieterselbstauskunft können Mietinteressenten Ihnen als Vermieter einen raschen Überblick über sich geben. Sie ersehen aus den Informationen, wie es um die Finanzen der potenziellen Mieter steht und wer alles in die Wohnung oder das Haus einziehen soll. So können Sie jemanden auswählen, der vermutlich gut in die Hausgemeinschaft passt und bei dem Sie sicher sein können, dass Sie die Miete pünktlich und zuverlässig erhalten.
Niemand muss die Mieterselbstauskunft ausfüllen
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, dass potenzielle Mieter die Mieterselbstauskunft ausfüllen müssen. Auf der anderen Seite kann allerdings auch niemand Sie als Vermieter dazu zwingen, Ihre Immobilie an Menschen zu vermieten, die die Selbstauskunft verweigern. Entsprechend ist es in Gegenden mit knappem Wohnraum gang und gäbe, das Dokument auszufüllen. Möchten Sie es den Mietinteressenten für Ihre Wohnung oder Ihr Haus möglichst einfach machen, bieten Sie die Mieterauskunft als PDF an. So können Interessenten sich im Vorfeld ansehen, was Sie wissen möchten, oder sogar schon die ausgefüllte Auskunft mitbringen. Beachten Sie allerdings, dass Sie nicht jede beliebige Frage stellen dürfen, die Ihnen in den Sinn kommt.
Diese Fragen dürfen Sie in der Selbstauskunft für Mieter stellen
Sie können für die Mieterselbstauskunft eine Vorlage mit zu den Wohnungsbesichtigungen bringen (oder durch den Makler bringen lassen), die diejenigen Besichtigenden, die gern einziehen möchten, ausfüllen können. Wer also die Immobilie besichtigt und sich direkt gegen den Einzug entscheidet, muss natürlich die Mieterselbstauskunft nicht ausfüllen. Für alle anderen gilt, dass Sie ihnen Fragen stellen dürfen, an denen Sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ haben:
- Wer möchte wann in die Wohnung oder das Haus einziehen?
- Wer ist der aktuelle Arbeitgeber und seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?
- Wie hoch ist das oder sind die monatlichen Nettoeinkommen?
- Sollen Haustiere in der Wohnung leben?
- Ist eine gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten geplant?
Diese Fragen sind in der Selbstauskunft für Wohnung oder Haus nicht zulässig
Manche Dinge interessieren Sie als Vermieter vielleicht, allerdings bescheinigt Ihnen die Rechtsprechung hier kein „berechtigtes Interesse“. Dies betrifft vor allem private Fragen nach
- Familienstand, Heiratsabsicht und Familienplanung
- Religion
- politischer Einstellung oder Parteizugehörigkeit
- Gesundheitszustand
- Vereinsmitgliedschaften
- laufenden strafrechtlichen Ermittlungen oder Vorstrafen
- sexueller Orientierung oder Geschlechteridentität
- Hobbys (wie etwa Musikinstrumenten)
Auch wenn Sie brennend an den Antworten interessiert wären, verzichten Sie darauf, sie bei der Selbstauskunft für Mieter in die Vorlage aufzunehmen: Ihre potenziellen Mieter können Ihnen unter Umständen deshalb Probleme bereiten. Bei solchen Fragen handelt es sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit und, falls Sie Pech haben, müssen Sie dafür ein Bußgeld bezahlen. Darüber hinaus bringen Ihnen diese Fragen häufig auch nichts: Die meisten Mietinteressenten werden halbwahre Antworten geben, um ihre Chancen nicht zu schmälern. Allerdings haben Sie keine Handhabe gegen sie, wenn Sie sie bei einer Lüge erwischen: Auf Fragen solcher Art müssen Mieter nicht wahrheitsgemäß antworten.
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Die Schufa-Auskunft ist erst nach der Mieterselbstauskunft fällig
Erst wenn Sie sich mit einem potenziellen Mieter geeinigt haben, können Sie seine Schufa-Auskunft verlangen. Er ist – wie schon bei der Selbstauskunft – nicht verpflichtet, sie Ihnen zu geben. Umgekehrt können Sie nicht verpflichtet werden, einen Mietvertrag aufzusetzen und zu unterzeichnen, ohne die Schufa-Auskunft des möglichen Mieters gesehen zu haben.
Mieterselbstauskunft: Vorlage
Mit der folgenden Vorlage für die Mieterselbstauskunft erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihre möglichen Mieter.
DSGVO beachten!
Sie als Vermieter dürfen die Informationen aus dieser freiwilligen Selbstauskunft ausschließlich zum Zwecke der Vermietung Ihrer Immobilie benutzen. Kommt der Vertrag mit den Mietinteressenten nicht zustande, müssen Sie laut Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) die Dokumente sofort vernichten: Die Informationen benötigen Sie dann ja nicht mehr zu ihrem einstigen Zweck.
Fazit: Fragen Sie nicht mehr als nötig in der Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft hilft bei mehreren Mietinteressenten, die passenden Mieter herauszusuchen. Schließlich müssen Sie als Vermieter sichergehen, dass Sie Ihr Geld bekommen. Ebenso wichtig ist, auf die bereits bestehende Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen: Familien mit kleinen Kindern etwa haben andere Bedürfnisse als Studenten-WGs oder Rentnerpaare. Sie dürfen selbst eine Vorlage für die Mieterselbstauskunft erstellen und als PDF online neben den Informationen zur Immobilie zum Download anbieten. Stellen Sie nur sicher, dass Sie auf persönliche oder Gesinnungsfragen verzichten. Erlaubt hingegen ist alles, was Sie für Ihre finanzielle Sicherheit wissen möchten.