Grundbuchauszug anfordern – wann Sie die Informationen brauchen
Es gibt Situationen, in denen Sie einen Grundbuchauszug anfordern sollten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Der Antrag ist nicht sehr teuer und erfordert nur wenige Schritte. Wann Sie den Auszug benötigen und wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie im Folgenden.
Was ist das Grundbuch?
Im Grundbuch gibt es für jedes Grundstück in Deutschland eine eigene Seite: das Grundbuchblatt. Auf diesem ist vermerkt, wer der oder die Eigentümer sind. Auch Rechte können mit dem Grundstück verknüpft sein, etwa
- das Wegerecht
- das Nießbrauchrecht
- das Wohnrecht
- das Vorverkaufsrecht
- das Grundpfandrecht
Diese sind ebenfalls im Grundbuchblatt eingetragen. Auch Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Grundschulden sind hier aufgelistet. Entsprechend ist der Blick ins Grundbuchblatt für den Käufer einer Immobilie von großem Interesse: Nur so kann er feststellen, ob er sich nicht vielleicht Verbindlichkeiten anschafft, zu denen er eigentlich nicht bereit ist.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Sie als Eigentümer dürfen jederzeit einen Grundbucheintrag anfordern: Sie haben das, was man ein berechtigtes Interesse nennt. Dies muss vorliegen, damit der Einblick gewährt wird. So können zum Beispiel neben allen Inhabern von Rechten an dem Grundstück auch Banken den Auszug anfordern, wenn es um eine Finanzierung geht. Weiterhin wird Mietern der Auszug übermittelt, wenn sie herausfinden möchten, ob ihr Vermieter auch der eingetragene Besitzer ist. Man könnte meinen, dass ein in Erwägung gezogener Kauf der Immobilie auf dem Grundstück als berechtigtes Interesse gilt. Ob dem so ist, entscheidet allerdings der Sachbearbeiter im Amtsgericht. Daher kann es vorkommen, dass einem Kaufinteressenten der Einblick verwehrt wird. Möchten Sie sicherstellen, dass der potenzielle Käufer das Grundbuchblatt sehen kann, sollten Sie daher selbst den Grundbuchauszug anfordern. So gewinnen Sie das Vertrauen des Interessenten, während die Weigerung Misstrauen weckt.
Das sind die Kosten für den Grundbuchauszug
Wenn Sie beim zuständigen Amt den Grundbuchauszug beantragen, liegen die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug bei 10 Euro, die für ein beglaubigtes Exemplar bei 20 Euro. Möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder brauchen Sie den Auszug für die Finanzierung, sollten Sie immer einen beglaubigten Auszug beantragen. Ohne Beglaubigung reicht der Auszug beispielsweise für die Mieter, die überprüfen möchten, ob der Vermieter auch der Besitzer ist.
So reichen Sie den Antrag ein
In allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg führen die Amtsgerichte die Grundbücher. In Baden-Württemberg kümmern sich hingegen die Gemeinden selbst darum. Sie wenden bei Interesse an einem Grundbuchauszug sich also an das entsprechende Amt; meist gibt es hier Vordrucke, die Sie ausfüllen können. Dafür benötigen Sie Informationen zu dem jeweiligen Grundstück, müssen Ihre Art der Berechtigung erklären und das Dokument unterzeichnen. Wenn Ihnen selbst nicht die Zeit dafür bleibt, können Sie alternativ ganz einfach einen Dienstleister online beauftragen, der für Sie den Grundbuchauszug beantragt. Hier sparen Sie gegen eine geringe Summe einige Arbeitsschritte.
Das sollten Sie beim Antrag beachten
Möchten Sie einen Grundbuchauszug beantragen, damit ein potenzieller Kunde einen Blick hineinwerfen kann, sollten Sie das nicht zu lange vor dem Kauf tun: Damit der Kunde sicher sein kann, dass nicht kurz vor dem Verkauf noch ein Vollstreckungsbescheid eingetragen wurde, sollten Sie den Auszug frühestens 14 Tage vor dem Verkauf beantragen. Um dem Käufer zusätzliche Sicherheit zu bieten, können Sie eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen. Das heißt, dass Sie ihn bereits als neuen Besitzer vormerken lassen können. Auf diese Weise haben Sie selbst nicht mehr die Möglichkeit, Änderungen vornehmen zu lassen und der Käufer gewinnt Sicherheit.
Fazit: Immobilienverkauf erleichtern durch den Grundbuchauszug
Möchten Sie eine Immobilie veräußern, sollten Sie den Grundbuchauszug beantragen, um ihn dem potenziellen Käufer vorzulegen. Auf diese Weise machen Sie die Transaktion so transparent wie möglich. Der Antrag ist schnell gestellt und kostet nicht viel, kann aber den Verkauf komplikationsloser gestalten. Falls Sie selbst nicht die Muße haben, den Antrag beim zuständigen Amt zu stellen, können Sie auch einfach online einen Dienstleister damit beauftragen.