Wohnung mieten – so finden Sie die Traumwohnung
Möchten Sie eine Wohnung mieten, gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die Sie beachten sollten. Das fängt bei der Überlegung an, wo Sie leben möchten, und endet bei Feinheiten des Mietvertrags. Hier erfahren Sie, welche Punkte besonders wichtig sind.
Was ist Ihnen an der Mietwohnung wichtig?
Der Wohnungsmarkt ist riesig und je mehr Bedingungen Sie formulieren, desto gezielter können Sie suchen. Legen Sie zunächst fest, wo Sie wohnen möchten. Ob Sie eine Wohnung auf dem Land oder in der Stadt mieten, macht finanziell einen großen Unterschied. Auch in verschiedenen Stadtteilen unterscheidet sich der Mietspiegel.
Dies sind weitere Punkte, über die Sie sich im Klaren sein sollten:
- Wie groß sollte die Mietwohnung mindestens sein?
- Welche Raumaufteilung ist Ihnen wichtig?
- Legen Sie Wert auf einen Balkon, Gartenmitbenutzung, einen Keller und/oder eine Einbauküche?
- Schließen Sie bestimmte Etagen aus?
- Wie alt darf das Haus sein, in dem die Wohnung liegt?
- Wünschen Sie ein Bad mit Fenstern und/oder Badewanne?
- Wie hoch ist Ihre finanzielle Obergrenze für die monatliche Miete? Als grober Richtwert gilt, dass sie nicht mehr als ein Drittel des Monatseinkommens ausmachen sollte.
Achten Sie bei Ihrer Suche auf den einschlägigen Immobilienportalen auf all diese Punkte, sollte die Zahl der angezeigten Wohnungen überschaubar sein. Sie können sich nun mit dem jeweiligen Makler in Verbindung setzen und mit ihm einen Termin zur Besichtigung vereinbaren. Alternativ geben Sie selbst eine Anzeige auf, in der Sie Ihre Traumwohnung suchen, oder Sie beauftragen Ihrerseits einen Makler mit der Suche. In diesem Fall zahlen Sie nach dem Bestellerprinzip seine Dienste selbst.
So erkennen Sie Betrüger
Schöne Mietwohnungen in begehrter Lage sind hart umkämpft. Entsprechend leicht können Sie hier auf Betrüger treffen.Wenn ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, sollten Sie vorsichtig sein. Der Preis weicht deutlich von dem für vergleichbare Wohnungen ab und die Bilder wirken wie aus dem Katalog? Melden Sie sich lieber nicht auf die Anzeige.
Manche vermeintlichen Vermieter geben vor, gerade im Ausland zu sein, sodass Sie die Wohnung leider nicht besichtigen können. Allerdings bieten sie an, Ihnen gegen eine Überweisung den Schlüssel zu senden. Gehen Sie auf dieses Angebot nicht ein! Gleiches gilt, wenn gar die Kaution oder die erste Miete vorab überwiesen werden soll.
Eine weitere Betrugsvariante ist die Nachricht, dass die Wohnung zwar bereits vergeben ist, Sie aber für einen Geldbetrag eine Liste mit vergleichbaren, hochwertigen Wohnungen bekommen können. Auch dieses Angebot sollten Sie ausschlagen. Machen Sie es sich zum Grundsatz, nichts zu bezahlen, ehe der Mietvertrag nicht unterzeichnet ist.
Die Besichtigung – mehr als nur Begutachtung der Mietwohnung
Schon auf dem Weg zur Besichtigung sollten Sie die Augen offenhalten: Gefällt Ihnen die Gegend? Wie ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr? Sind Geschäfte, Apotheken und Gastronomiebetriebe in der Nähe? Für Eltern ist außerdem wichtig, wie weit die Mietwohnung von Schule, Kindergarten, Kita und Arbeitsplätzen entfernt liegt.
Für die Besichtigung selbst gilt, dass auch Sie als potenzielle/r Mieter/in beurteilt werden. Der Makler hat schließlich den Auftrag, eine gute Mieterpartei für die Wohnung zu finden. Daher lohnt sich etwas Vorarbeit, vor allem, wenn viele Parteien die betreffende Wohnung mieten möchten:
- Schauen Sie sich im Exposé der Wohnung genau an, welche Informationen gefordert werden.
- Erstellen Sie eine Selbstauskunft samt Informationen über Ihre letzten drei Gehälter, kopieren Sie Ihren Ausweis und beantragen Sie Ihre Schufa-Auskunft.
- Bringen Sie die Unterlagen übersichtlich geordnet mit zum Termin und überreichen Sie sie dem Makler.
- Kleiden Sie sich sorgfältig, seien Sie pünktlich zur Stelle und zeigen Sie höfliches Benehmen.
- Achten Sie bei der Besichtigung vor allem auf Anzeichen von Schimmel.
- Prüfen Sie, ob die Fenster gut schließen.
- Gab es im Exposé keine Informationen über den Energieausweis der Wohnung, fragen Sie danach.
- Erkundigen Sie sich bei Bedarf nach Parkmöglichkeiten.
- Erkundigen Sie sich nach Mängeln.
- Fragen Siel, ob es Zwist in der Hausgemeinschaft gibt.
- Falls Sie Haustiere besitzen, die keine Kleintiere sind, sollten Sie fragen, wie der Vermieter dazu steht.
- Erfragen Sie, welche Nebenkosten in der Warmmiete enthalten sind und ob die Abschläge bislang passend waren (falls es Vormieter gibt).
- Falls es sich nicht um einen Neubau handelt, fragen Sie, ob die Wohnung im renovierten oder unrenovierten Zustand übergeben wird.
Das steht im Vertrag, wenn Sie eine Wohnung mieten
Sind Sie sich mit dem Makler und/oder dem Vermieter einig geworden, steht als Nächstes die Unterzeichnung des Mietvertrages an. Lesen Sie ihn sorgfältig, denn was hier festgehalten wird, ist nach der Unterschrift gültig. Der Mietvertrag umfasst die folgenden Punkte:
- Bezeichnung der Vertragsparteien
- Bezeichnung der Mietwohnung
- Dauer der Miete (begrenzt oder unbegrenzt)
- Höhe der Miete
- Höhe der Betriebskosten samt genauer Angabe
- Höhe der Mietkaution (nicht mehr als drei Kaltmieten)
- Informationen zu Schönheitsreparaturen
- die Hausordnung
- nach Bedarf weitere Klauseln, etwa zu Haustieren
Augen auf bei Angaben zur Miethöhe
Schauen Sie bei der Miethöhe genau hin: Veranschlagt der Vermieter eine Staffelmiete? Dann erklären Sie sich mit dem Unterzeichnen bereit, in einem bestimmten Zeitraum festgelegte Mieterhöhungen hinzunehmen. Oft steigt die Miete dadurch schnell über Ihre bezahlbare Grenze.
Bei der Indexmiete wiederum wird festgehalten, dass der Vermieter die Miete an die steigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten anpassen kann. Das geschieht höchstens einmal im Jahr, nämlich wenn das Statistische Bundesamt den aktuellen Preisindex ermittelt hat. Häufigere Anpassungen oder solche, die die Kosten für Sanierungen auffangen sollen, sind nicht gestattet.
Schauen Sie sich die Betriebskosten genau an
Wenn Sie eine Wohnung mieten, werden alle Betriebskosten im Vertrag in einer Liste festgehalten. Dazu zählen beispielsweise:
- Grundsteuer
- Heizung, Warmwasser und Abwasser
- Müllabfuhr
- Fahrstuhlwartung
- Straßenreinigung
- Gebäudereinigung
- Hausmeisterkosten
- Gartenpflege
- Ungezieferbeseitigung
- Haftpflicht- und Sachversicherung
- Schornsteinfeger
- Fernsehen, Kabelanschluss und Antenne
Unter dem Punkt „Sonstiges“ darf der Vermieter auch weitere Kosten anführen, etwa die für die Wartung der Rauchmelder, für die Reinigung der Dachrinnen oder für die Trinkwasseranalyse. Wichtig ist, dass er die einzelnen Posten genau auflistet. Unzulässig ist es, die Kosten für die Verwaltung beziehungsweise die Instandsetzung und Instandhaltung der Mietwohnungen anteilig auf die Mieter umlegen zu wollen. Dies sind nicht umlagefähige Nebenkosten, die nicht zu den Betriebskosten zählen.
Fazit: Mit Sorgfalt zur Traumwohnung
Sie sollten etwas Zeit und Aufmerksamkeit investieren, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten: Schließlich soll sie ein Zuhause werden und nicht nur ein Schlafplatz. Durch einige Vorüberlegungen schränken Sie die Zahl der infrage kommenden Mietwohnungen ein. Bei der Besichtigung sollten Sie selbst einen guten Eindruck hinterlassen, gleichzeitig aber auch die Wohnung, das Haus und die Umgebung ganz genau anschauen und im Zweifelsfall Fragen dazu stellen. Beim Abschluss des Mietvertrages achten Sie genau auf die Informationen zur Miete und zu den Nebenkosten, da beides in den folgenden Jahren für steigende Kosten sorgen kann.