Elementarversicherung – so wichtig wie noch nie
Die Elementarversicherung übernimmt Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Allerdings gibt es Unterschiede in den Zuständigkeiten und die Versicherungen können die Abdeckung bestimmter Schäden ausschließen. Was genau die Elementarversicherung ist, welche Schäden sie abdeckt, was Sie beachten müssen und für wen sie sich lohnt, erfahren Sie hier.
Was sind Elementarschäden?
Zu den Elementarschäden, die von der Elementarschadenversicherung abgedeckt werden, zählen solche durch
- Lawinen und Schneedruck,
- Hochwasser, Starkregen und Rückstau,
- Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sowie
- Vulkanausbruch.
Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Leitungswasser hingegen werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Welche Kosten übernimmt die Elementarversicherung?
Wofür die Elementarversicherung aufkommt, hängt davon ab, in Verbindung mit welcher weiteren Versicherung sie abgeschlossen wurde. Sie ist nämlich keine eigenständige Versicherung, sondern kann sowohl zur Gebäudeversicherung als auch zur Hausratversicherung hinzugebucht werden.
Als Teil der Gebäudeversicherung übernimmt sie Kosten für
- Trockenlegung,
- Aufräumarbeiten,
- Reparaturen,
- ggf. Abriss und Bau eines gleichwertigen Hauses,
- ggf. anderweitige Unterkunft wegen Unbewohnbarkeit und
- ggf. Mietausfälle aus dem gleichen Grund.
Die letzten Punkte sind allerdings nicht überall inkludiert. Hier lohnt es sich also, die Policen aufmerksam zu lesen und bei Bedarf mit dem Versicherungsvertreter nachzuverhandeln.
Schließen Sie die Elementarversicherung mit der Hausratversicherung ab, kommt diese für die Reparatur Ihres Hausstands auf oder erstattet falls nötig den Wiederanschaffungswert zerstörten Mobiliars.
Was gilt nicht als Elementarschaden?
Es gibt mehrere Situationen, in denen man instinktiv davon ausgehen würde, dass es sich um Elementarschäden handelt. Oft ist die Versicherung in solchen Situationen aber gar nicht zuständig. Denkbar ist das zum Beispiel bei Schäden durch
- Sturmflut,
- Grundwasser oder
- Erdrutsche, die auf Bautätigkeiten oder Untertagebau zurückzuführen sind.
Es gibt jedoch einige wenige Versicherer, die eine extra Sturmflutversicherung anbieten. Falls Grundwasser im Zuge eines Hochwassers mit an die Oberfläche dringt, zählt das zu einem durch Hochwasser verursachten Schaden. Schäden an einem feuchten Keller aber, die nur durch einen gestiegenen Grundwasserspiegel verursacht werden, fallen nicht unter die Versicherung.
Hinsichtlich der Kosten, die durch von Menschen verursachte Erdrutsche entstehen, etwa beim Bau oder Tagebau, sollten Sie Ihren Versicherungsberater befragen: Hier gibt es widersprüchliche Angaben. Einige Versicherer übernehmen diese Kosten, andere nicht. Es ist wichtig, diesen Punkt im Vorfeld abzuklären, wenn Sie in einer entsprechenden Region ein Haus besitzen bzw. eine Immobilie kaufen oder bauen möchten.
Der Versicherungsnehmer steht in der Pflicht
Sie sind nicht bedingungslos vor den Folgen von Elementarschäden geschützt, wenn Sie die Elementarversicherung abgeschlossen haben. Stattdessen bekommen Sie von Ihrer Versicherung je nach Höhe des Risikos bestimmte Auflagen, die Sie erfüllen müssen. Andernfalls zahlt die Versicherung im Schadensfalle entweder nur anteilig oder gar nicht. Wohnen Sie beispielsweise in einer Risikoregion für Hochwasser, kann die Versicherung verlangen, dass Sie
- Rückschlagklappen in gefährdeten Räumen einbauen und sie laufend funktionstüchtig halten,
- Lichtschächte, Fenster und Türen im Keller mit Sicherungssystemen ausstatten,
- gefährdete Räume fliesen,
- Rückstausicherungen anbringen,
- eventuelle Risse und Lücken abdichten,
- im Keller Ihre Habseligkeiten mindestens 12 Zentimeter über Bodenniveau lagern,
- Elektrogeräte sowie Wertgegenstände in höher gelegenen Geschossen des Gebäudes aufbewahren und
- ggf. Öltanks sowie dazugehörige Rohre und Leitungen gesondert gegen Wasserdruck schützen.
Mit diesen Sicherungsmaßnahmen werden die entstehenden Kosten bei Elementarschaden möglichst gering gehalten.
Es gilt jedoch nicht als Elementarschaden, wenn es bei Ihnen durch ein Fenster hineinregnet.
Keine Versicherung ist zur Annahme verpflichtet
Es gibt kein Gesetz, dass einer Versicherung vorschreibt, dass sie einen Antragsteller versichern müsste. Die Zuständigen überprüfen das mit der jeweiligen Immobilie verbundene Risiko und können die Versicherung ablehnen. Allerdings kommt das nur relativ selten vor; häufiger wird bei einem entsprechenden Angebot stattdessen genau das Risiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, gegen das Sie sich eigentlich absichern wollten.
Was kostet die Elementarversicherung?
Die Kosten für die Elementarschadenversicherung können sehr stark auseinandergehen. Dies hängt nicht nur von den verschiedenen Anbietern ab, sondern vor allem vom Risiko, dem die Immobilie ausgesetzt ist. Für Hochwasserschäden haben die Versicherer das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) entworfen. Es unterteilt die Risiken in vier Gefährdungsklassen:
- Hochwasser seltener als alle 200 Jahre, Risiko ist sehr gering
- Hochwasser alle 100 bis 200 Jahre, Risiko ist gering
- Hochwasser einmal alle 10 bis 100 Jahre, Risiko ist mittel
- Hochwasser einmal in 10 Jahren, Risiko ist hoch
Je höher das Risiko ist, desto teurer wird auch die Versicherung. Außerdem hängen die Kosten für die Versicherungspolice auch von der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung ab. Fast alle Versicherungen sehen eine entsprechende Zahlung vor. Möchten Sie diese ausschließen, können die Grundkosten für die Versicherung schnell sehr hoch werden. Leben Sie in einem Risikogebiet, können Sie mit einigen Hundert Euro im Jahr rechnen.
Lohnt sich die Elementarversicherung?
Die Regularien zu der Versicherung wirken auf den ersten Blick relativ kompliziert:
- Verschiedene Schäden sind ausgeschlossen.
- Die Versicherungsgesellschaften können Ihren Antrag ablehnen.
- Sie müssen selbst Maßnahmen ergreifen.
- Es gibt fast immer eine Selbstbeteiligung.
- Die Kosten können relativ hoch ausfallen.
Lohnt sich die Elementarversicherung dann überhaupt?
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, das tut sie. Für eine verhältnismäßig geringe Summe können Sie im Ernstfall Ihre komplette Immobilie ersetzt bekommen. Das kann viele Versicherungsnehmer vor dem Ruin retten. Das gilt auch dann, wenn Sie im Zuge der Selbstbeteiligung noch einen gewissen Betrag aufbringen müssen. Ein Totalschaden ist immer erheblich teurer.
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie sich mit dem Thema Elementarschäden auseinandersetzen sollten: Durch den Klimawandel gibt es in den letzten Jahren immer häufiger sogenanntes Extremwetter wie beispielsweise Starkregen. Entsprechend kam es auch in Regionen, in denen das bis dato fast nie vorgekommen ist, zu Überschwemmungen und Wasser in Keller und Erdgeschoss. Es ist zu erwarten, dass sich diese Phänomene noch verstärken.
Hinzu kommt die Tatsache, dass seit dem 1. Juli 2019 für Hochwasseropfer keine sofortige Hilfe mehr aus Steuergeldern gibt, falls sie ihr Haus hätten versichern können. Das heißt, dass Sie in einem solchen Fall auf allen Kosten sitzen bleiben. Nur in den sehr wenigen Fällen in Hochrisikogebieten, in denen alle Versicherungsgesellschaften den Antrag abgelehnt haben, greift der Staat unterstützend ein.
Mit der Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung können Sie daher im Ernstfall sehr große Summen sparen. Ob diese Versicherung hingegen auch in Verbindung mit der Hausratversicherung sinnvoll ist, müssen Sie individuell entscheiden: Ist Ihr Haus gut gegen die möglichen Schäden abgesichert und bewahren Sie Ihre Wertgegenstände dort auf, wo ihnen auch durch Naturgewalt wenig passieren kann, können Sie darauf vielleicht eher verzichten. Wichtig ist, dass Sie Ihre individuelle Situation genau betrachten und Kosten und Risiken gegeneinander abwägen.
Manchmal ist die Elementarversicherung schon in anderen Versicherungen enthalten
Versicherungsgesellschaften reagieren auf die Tatsache, dass Elementarschäden häufiger werden. In manchen Fällen ist die Elementarschadenversicherung deshalb bereits standardmäßig in der Gebäudeversicherung oder in der Hausratversicherung enthalten. Wünschen Sie diese Zusatzversicherung nicht, müssen Sie sich aktiv dagegen entscheiden. In anderen Fällen kann es sein, dass Sie sie dazubuchen müssen, falls Sie sie haben möchten. Lesen Sie also die Versicherungsbedingungen gründlich und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Berater nach.
Fazit: Eine Elementarversicherung kann vor dem Ruin bewahren
Die Elementarschadenversicherung gibt es ausschließlich in Verbindung mit einer Gebäude- oder einer Hausratversicherung. Die Zahl der Versicherten stieg in den letzten Jahren an, da vielen Hauseigentümern die Häufigkeit auffällt, mit der es in den vergangenen Jahren zu Extremwetter und daraus resultierenden Elementarschäden kam. Auch wenn eine Selbstbeteiligung sich nicht oder nur gegen hohe Kosten ausschließen lässt, kann die Versicherung im Ernstfall vor dem Ruin bewahren. Allerdings verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Durchführen bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, die den Schaden im Ernstfall gering halten. Es lohnt sich, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen, da die Kosten für die Police teils stark voneinander abweichen. Achten Sie dabei immer auf etwaige Leistungsausschlüsse seitens der Versicherungsgesellschaft.
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