Ungeziefer im Haus und in der Wohnung – was tun?
Niemand spricht gern über Ungeziefer im Haus, dabei kommt es häufiger vor, als man allgemein annimmt. Es kann durch die Kleidung ins Haus gebracht werden, durch Lebensmittel oder auch durch Haustiere. Insekten, aber auch Mäuse oder Ratten finden leicht Löcher oder Spalten, durch die sie ins Hausinnere gelangen. Welche Schädlinge oft auftreten, wie Sie sie bekämpfen und welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben, erfahren Sie hier.
Häufige Schädlinge im Haus
Zu Schädlingen, die sich häufig in Häusern oder Wohnungen einnisten, zählen etwa
- Läuse
- Flöhe
- Schaben
- Speck-, Mehl- und Teppichkäfer
- Getreide-, Dörrobst- und Kleidermotten
- Larven von Nagekäfer und Holzbock
- Holzwürmer (fressen auch Papier, Textilien und Leder)
- Milben
- Bettwanzen
- Mäuse und Ratten
Auch Silberfische sowie Keller- oder Mauerasseln sind kein angenehmer Anblick. Allerdings werden sie dem Menschen nicht weiter gefährlich. Andere der oben genannten Schädlinge können Krankheiten übertragen, Allergien auslösen (die Hausstauballergie wird durch den Kot von Milben ausgelöst) oder Sachschäden verursachen.
Nicht immer muss der Kammerjäger anrücken
Wenn es sich um relativ wenig Ungeziefer in der Wohnung handelt, das noch dazu lediglich sach- und nicht gesundheitsschädigend ist, können Sie selbst tätig werden. Entsorgen Sie zum Beispiel befallene Lebensmittel oder Textilien und säubern Sie die Schränke und Schubladen mit Essigwasser.
Kleidermotten können Sie bekämpfen, indem Sie Teppichklebeband innen an Ihre Schrankwände kleben. Die Tiere bleiben daran hängen. Nachdem Sie die Kleidung gründlich und so heiß wie möglich gewaschen und den Schrank sorgfältig gesäubert haben, sollte der Spuk vorbei sein.
Bei Läusen hilft es, die Haare gründlich mit im Handel frei erhältlichen Entlausungsmittel zu waschen. Mit einem Nissenkamm werden zudem die Eier der Tiere aus den Haaren entfernt. Die Kleidung sollte sorgfältig gewaschen werden. Bei Flöhen ist der Aufwand größer; er erfordert oft den Einsatz von chemischen Mitteln.
Im Handel finden Sie verschiedene Mittel zur Bekämpfung von Ungeziefer im Haus. Nicht alle davon sind tatsächlich gut geeignet: Manche Insektizide können auch für Menschen und Haustiere gefährlich sein. Allerdings gibt es Fallen auf Pheromonbasis, die relativ gute Dienste leisten: Sie locken beispielweise alle Männchen einer Art an und töten sie, sodass es keinen Nachwuchs mehr gibt.
Mit Fliegenfängern und Gläsern voll Essigwasser gehen Sie gegen Fliegen und Fruchtfliegen vor. Fliegengitter sorgen dafür, dass die Tiere gar nicht erst in großer Zahl hereinkommen. Außerdem beugen Sie Ungeziefer im Haus vor, wenn Sie
- den Müll in geschlossenen Eimern aufbewahren und häufig entsorgen
- Lebensmittel in geschlossenen Gläsern und Dosen lagern
- Ungeziefer keinen Unterschlupf in chaotischen, vollgestellten Ecken oder Räumen bieten
- häufig gründlich lüften, vor allem in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, etwa in Küche und Bad
- auf Schrankpapier verzichten, weil sich manche Tiere gern darunter verstecken
Viele Schädlinge im Haus hassen zudem bestimmte Aromen und meiden Plätze, die danach riechen. Duftbeutel, -kugeln oder -stäbchen mit den ätherischen Ölen von Zitrone, Lavendel oder Wacholder etwa halten viele der Tiere fern.
Wann der Einsatz von Fachkräften sinnvoll ist
Bei einem starken Befall oder bei Schädlingen, die Krankheiten übertragen können (Ratten etwa oder Bettwanzen), sollten Sie Schädlingsbekämpfer mit der Beseitigung der Tiere beauftragen. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die ein professioneller Anbieter erfüllen sollte, nämlich
- den Besitz des Erlaubnisscheins vom Veterinäramt
- den Nachweis der IHK-Prüfung
- den Nachweis der Prüfung nach den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe
Sie erkennen ein seriöses Unternehmen zudem daran, dass Sie zunächst beraten werden: Die Fachkräfte lassen sich die Lage schildern und erklären genau, ob Sie selbst noch etwas tun können oder wie sie beim Einsatz vorgehen werden. Auch die Kostenfrage wird im Vorfeld geklärt.
Viele verschiedene Vorgehensweisen bei Ungeziefer im Haus
Je nachdem, um welche Schädlinge im Haus es sich handelt, können die Experten mit verschiedenen Mitteln gegen das Ungeziefer im Haus vorgehen. Ein Insektizid, mit dem die Räume ausgenebelt werden, ist nur das letzte mögliche Mittel. Bei diesem Vorgang müssen auch alle Menschen und Haustiere die jeweilige Immobilie über mehrere Tage verlassen. Diese Variante ist also aufwendig, teuer und gesundheitlich nicht unbedenklich.
Schädlingsbekämpfer arbeiten aber auch mit vielen anderen Formen von Fallen. Zudem kommen Hitze und Kälte infrage. Teilweise sind Letztere sogar besser geeignet.
Schädlinge in der Wohnung – Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
Tritt Ungeziefer im Haus auf, ist klar, dass der Besitzer die Bekämpfung selbst bezahlt. Schädlinge in einer vermieteten Wohnung müssen ebenfalls entfernt werden – doch wer zahlt in diesem Fall? Per Gesetz zahlt bei einem starken Befall, der den Einsatz von Kammerjägern nötig macht, der Vermieter die Rechnung.
Das gilt allerdings unter der Voraussetzung, dass nicht der Mieter selbst die Schädlinge im Haus angesiedelt oder sie fahrlässig angelockt hat. Ersteres kann etwa der Fall sein, wenn der Mieter durch seine Lebensweise Mäuse quasi in die Wohnung „einlädt“. Letzteres wurde von Gerichten so entschieden, wenn der Mieter beispielsweise in einem Messi-Haushalt lebt und so dem Ungeziefer einen idealen Lebensraum bietet.
Das muss der Mieter tun
Wer zur Miete lebt und Ungeziefer in der Wohnung bemerkt, muss einen größeren Befall sofort dem Vermieter melden. Dieser beauftragt dann den Kammerjäger. Dafür bekommt er vom Mieter eine angemessene Frist eingeräumt, die im Normalfall zwei Wochen beträgt. Beauftragt er keine Fachkräfte mit der Beseitigung der Schädlinge in der Wohnung, darf der Mieter das selbst tun. Die Rechnung muss der Vermieter übernehmen. Allerdings muss der Mieter selbst seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, etwa den Müll richtig lagern, ihn oft genug entsorgen und keine Lebensmittel offen stehen lassen.
Falls der Vermieter sich nicht um den Schädlingsbefall kümmert, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Allerdings wird von Fall zu Fall entschieden, wie hoch diese ausfallen darf.
Ungeziefer im Haus: Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss einen Kammerjäger beauftragen, wenn ihm ein größerer Schädlingsbefall angezeigt wird. Glaubt er, dass der Mieter selbst den Befall mutwillig verursacht hat, muss er das vor Gericht beweisen können. Andernfalls zahlt der Vermieter die Rechnung für den Kammerjäger.
Die Kosten können je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen aber auch stark von der verwendeten Methode ab: Müssen die Mieter wegen der Beseitigung des Ungeziefers die Wohnung verlassen, müssen sie für einige Tage anderswo unterkommen. Es kann also sein, dass sich zu den Kosten für die Schädlingsbekämpfung auch Hotelkosten summieren.
Ist das Ungeziefer in der Wohnung auf Baumängel zurückzuführen, muss der Vermieter diese Mängel sofort beheben. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung darf er bei einem einmaligen Einsatz nicht auf den Mieter umlegen, indem er sie den Betriebsausgaben zufügt. Dies ist nur dann statthaft, wenn er laufend Maßnahmen ergreift – beispielsweise vorbeugend, weil die Wohnung über einem Restaurant liegt.
Fazit: Ungeziefer im Haus ist meist Vermietersache
Wer als Mieter Ungeziefer in der Wohnung findet, sollte zunächst die Stärke des Befalls feststellen. Sind nur wenige Tiere aufzuspüren, reichen häufig Maßnahmen aus, die man selbst ergreifen kann. Oft ist es möglich, mit einigen Änderungen den Grund für den Befall abzustellen. Handelt es sich allerdings um viele oder gesundheitsgefährdende Tiere, sollte ein Schädlingsbekämpfer ihre Vernichtung übernehmen. Dafür ist es wichtig, dass der Mieter zunächst dem Vermieter Bescheid gibt, der im Normalfall einen Experten beauftragt. Kommt es zum Streit über die Rechnung, ist der Vermieter in der Pflicht, dem Mieter nachzuweisen, dass er selbst den Befall verursacht hat. Meist übernimmt der Vermieter die Kosten, ohne sie umlegen zu dürfen.
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