Abweichung bei den Zählerständen
Damit Sie eine Gas-, Strom- oder Wasserrechnung erhalten, die Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht, ist die Ablesung der Zählerstände wichtig. Erfolgt diese nicht fristgerecht, laufen Sie Gefahr, dass der Verbrauch von Ihrem Versorger geschätzt wird. Was es zu beachten gilt, wenn Sie den Zählerstand ablesen und melden, wie sich Abweichungen verhindern lassen und was passiert, wenn der Zähler falsche Werte anzeigt, erfahren Sie im Folgenden.
Was sollte ich beachten, wenn ich Zählerstände ablese und melde?
Prüfen Sie am besten auf Basis der vorherigen Rechnungen, ob der Verbrauch in seiner Größenordnung dem des Vorjahres entspricht. Bei deutlichen Abweichungen sollten Sie überlegen, ob ein Defekt des Zählers die Ursache sein könnte oder ob sich Ihr Nutzerverhalten geändert hat. Vielleicht war der letzte Winter deutlich kälter als der vorangegangene, sodass Sie mehr Gas verbraucht haben. Oder es wohnt eine Person mehr in Ihrem Haushalt und der Wasserverbrauch ist gestiegen.
Kommt Ihnen der Zählerstand merkwürdig vor, rät die Verbraucherzentrale, sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale zu erkundigen. Die Experten können anhand Ihrer Angaben einen realistischen Verbrauch abschätzen. Diesen können Sie mit Ihrem Zählerstand und dem ermittelten Verbrauch abgleichen.
Nur in seltenen Fällen zeigt der Zähler falsche Werte an oder ist gar defekt. Haben Sie dennoch diesen Verdacht, sollten Sie Kontakt mit dem Versorger aufnehmen. Wenn der Zähler in Ordnung ist, gehen die Kosten der Überprüfung jedoch zu Ihren Lasten.
Was ist bei hohen Verbrauchsrechnungen zu tun?
Wenn Sie eine unerwartet hohe Rechnung erhalten, sollten Sie das Dokument in Ruhe prüfen. Wurde der Zählerstand, den Sie übermittelt haben, korrekt erfasst? Wenn Sie den Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt haben, kann der Versorger den Verbrauch schätzen.
Kontrollieren Sie auch die angegebenen Verbrauchspreise und vergleichen Sie die Werte mit Ihrem Vertrag. Hat sich ein Fehler eingeschlichen, sollten Sie umgehend mit dem Versorger Kontakt aufnehmen und die Korrektur der Rechnung verlangen.
Wie kann es zu Abweichungen zwischen Einzel- und Hauptzählern kommen?
Bei Haupt- und Einzelzählern gibt es häufig Messdifferenzen. Vor allem bei Wärmezählern oder Wasserzählern sind Abweichungen zu beobachten. So ist der Verbrauchswert des Hauptzählers häufig höher als die Summe der Einzelzähler. Ungenauigkeiten bei den Einzelzählern oder Undichtigkeiten im Leitungssystem können die Abweichungen verursachen, auch wenn es sich um eichgenaue Zähler handelt. In der Regel liefert der Hauptzähler die richtigen Werte. Grundsätzlich ist der Verbrauch auf Grundlage des Hauptzählers zu zahlen.
Wer zahlt bei Messdifferenzen? Mieter oder Vermieter?
Kommt es zu Messdifferenzen, können Vermieter den Verbrauch innerhalb bestimmter Grenzen auf die Mieter umlegen: Bis zu einer Abweichung von 20 Prozent ist diese Praxis möglich. Das folgende Beispiel illustriert die Vorgehensweise anhand konkreter Zahlen.
Angenommen, der Hauptwasserzähler im Haus zeigt einen Verbrauch von 480 Kubikmetern an. Die Einzelzähler der 3 Mietparteien weisen folgende Werte aus:
- Mieter 1: 150 m³
- Mieter 2: 160 m³
- Mieter 3: 130 m³
In Summe sind es somit 440 Kubikmeter. Daraus ergibt sich eine Abweichung zum Hauptzähler von 40 Kubikmetern. Diese sind dem Verbrauch entsprechend auf die Mieter aufzuteilen:
- Mieter 1: 34,09 % von 40 m³ = 13,64 m³
- Mieter 2: 36,36 % von 40 m³ = 14,54 m³
- Mieter 3: 29,55 % von 40 m³ = 11,82 m³
Fazit: Zählerstände stets genau prüfen
Die Zählerstände Ihrer Wasser-, Strom- und Gaszähler sollten Sie genau im Blick haben. Idealerweise notieren Sie sich den Zählerstand zwischendurch einmal, um die Verbrauchsanzeige zu prüfen. Unstimmigkeiten können Sie auf diese Weise schnell entdecken. Wichtig ist, die jährlichen Ablesetermine einzuhalten, damit es nicht zu Schätzungen seitens des Versorgers kommt. Treten dennoch einmal Abweichungen auf, sollten Sie diese schnell klären. Mieter sprechen am besten zunächst den Versorger und bei Abweichungen des Hauptzählers auch den Vermieter an.
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